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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Gunnar Anzinger <a@gksoft.com> wrote:
> On Fri, 21 Jan 2000 17:20:47 +0100, Sven Niedner wrote:

>> > [Und schon wieder ein eklatantes Fehlurteil. Dieser Richter hat offenbar
>> > nichts begriffen.]
>> 
>> Hm, mir scheint die Begründung (der Anbieter habe dem Auktionator
>> keine Vollmacht ausgestellt) irgendwie schon ganz schlüssig.

> Das sehe ich nicht so. Wozu eine Vollmacht? Das Online-Auktionshaus wird
> doch überhaupt nicht selbst tätig (weder für Verkäufer noch für Käufer),
> sondern stellt nur die technische Plattform zur Verfügung. Die Abwicklung

Stimmt nicht ganz. Das Auktionshaus erteilt bei Auktionsende den Zuschlag
und (Beispiel Ebay) verschickt Mails an Käufer und Verkäufer. Lies mal
deren Nutzungsbedingungen - diese sind "verbindlich", andernfalls kann Ebay
einzelne Nutzer ausschließen. Und genau darum fehlt diese Vollmacht. 

Ergo: Lücke in den AGB's. Aber das wiederum ist ja genau, was die Nutzung
von Ebay & friends so einfach und unkompliziert macht. Jetzt müssen sie
sich was überlegen, also beispielsweise eine Generalvollmacht bei der
ersten Anmeldung als Verkäufer (digitale Unterschrift?) oder case by case
(sehr aufwendig - verprellt so manchen Nutzer). 

-- 
Gravity is a myth, the Earth sucks.