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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Moin,

on 21 Jan 00, Thorsten Meyer <tmeyer@othersite.de> 
wrote with the subject Re: Heise News-Ticker: Richter: Ver:

> vielleicht eine bloede frage - aber gibt es eigentlich
> fortbildungskurse für richter? oder koennen die, wenn sie wollen, für
> immer auf dem stand des zeitpunkts ihrer berufung bleiben? eine
Solche Fortbildung gibt es tatsächlich, allerdings mehr auf 
freiwilliger Basis, du kannst einen Richter zu so etwas nicht 
verdonnern. Ich habe solche Seminare schon mitgemacht und versucht 
den dort anwesenden Herren und Damen über unser Rechtssystem die 
Grundlagen des Netzes beizubringen. Ich habe schon viel miterlebt, 
aber bei denen mußte ich wirklich _ganz_ von vorne anfangen. Die 
wußten meistens gerade mal, wie ein Computer aussieht, anschalten war 
schon nicht drin. 
Als sie aber erst einmal ein wenig von der Materie geschnuppert 
hatten, da waren sie begeistert. Die Schlußfolgerungen, die sie aus 
den Möglichkeiten des Netzes gezogen haben (.... dann müssen wir 
Deutschland eben abkoppeln, um vor Kinderpornographie sicher zu sein 
...), da klappte mir dann die Schuhsohle hoch.


In <200001221231240490.009206A6@mailhost.rz.hu-berlin.de> "Dennis 
Koenig"
<d.koenig@gmx.de> writes: >>Das andere Problem: Eine zeitlich 
begrenzte
Versteigerung ist keine Auktion, >>sondern ein Glueckspiel.

>Zeit schleicht sich zunehmend die Unsitte in Online-Auktionen ein, 
dass
>der Bietende sich einfach das Auktionsende notiert, um dann in den
>letzten 30 Sekunden das Hoechstgebot zu setzen, welches wegen 
Zeitmangel
>dann nicht mehr ueberboten werden kann. Ich denke, indem man nach 
jedem
>Gebot noch ein Zeitfenster von vielleicht einer Stunde fuer 
Gegengebote
>offenhalten wuerde, koennte man das Problem beseitigen. Dann waeren
Das ist auch überall so. Die Auktionen werden bei Häusern, die ohne 
Agents arbeiten normalerweise erst 5 Minuten nach dem letzten Gebot 
geschlossen. Von daher kann es regelrechte Krimis geben. Den Laptop, 
auf dem ich gerade schreibe habe ich in 1,5 Stunden ersteigert. 
Allerdings können nur noch die die Ergebnisse sehen, die mitgeboten 
haben, so daß der Kreis der Bieter automatisch kleiner wird. Ist 
spannend. :-)


on 22 Jan 00, Harald Milz <h.milz@seneca.muc.de> 
wrote with the subject Re: Heise News-Ticker: Richter: Ver:

> Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:
> 
> > Aber Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung in Fragen, bei denen 
es
> > kein legislativ gesetztes Recht gibt, ist schon moeglich.
> 
> Aber sie können doch das BGB nicht uminterpretieren, und da steht 
nun
> mal was von einer Handlungsvollmacht. Ein Geschäft abschließen 
kannst
> Du nur durch eigene Willenserklärung, oder eben durch einen
> Handlungsgehilfen, der eine Vollmacht hat. Hier zu urteilen, daß 
eine
> solche implizit durch die Anmeldung bei ebay (die keinerlei
> nachvollziehbare Authentisierung erfordert) zustandekäme, halte ich
> für an den Haaren herbeigezogen. Ich kann ja mich mal als Axel 
Horns
> auf ebay anmelden und Dein (hypothetisches) Auto für 1000 DM an 
Harald
> Milz verkaufen, und ebay gibt mir den Zuschlag? Ist das Geschäft
> zustandegekommen?
Nun, bei deinem Beispiel liegt es wohl kaum an der fehlenden 
Handlungsvollmacht. Dazu würde ich sagen lies dir doch mal die 
Bestimmungen über ein Scheingeschäft, oder besser von anfänglicher 
objektiver Unmöglichkeit durch. Das ist bei Online-Auktionen in der 
Regel aber nicht der Fall.

cya,
Arne
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