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[FYI] Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner



http://www.heise.de/newsticker/data/psz-23.01.00-000/

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Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner  

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom Dezember 1999 hat die 
Kammer für Wettbewerbssachen am Landgericht München I eine Klage des 
"Webspace"-Markeninhabers Klaus Thielker (vertreten durch Anwalt 
Günter Frhr. v. Gravenreuth) gegen den minderjährigen Betreiber der 
Website www.web4space.de (vertreten durch seinen Vater) auf Zahlung 
von 1108,80 DM Abmahngebühren abgewiesen.  

[...]

Verblüffend dürfte vielen Beobachtern der einschlägigen 
Rechtsprechung die Begründung des Urteils erscheinen: Da es sich um 
eine "Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" 
handle, sei der Kläger nicht berechtigt, den Beklagten zur Erstattung 
der Kosten heranzuziehen – so das Gericht. Vielmehr sei die 
Durchsetzung eines vermeintlichen Erstattungsanspruchs auf dem 
Klagewege hier sogar als Rechtsmißbrauch anzusehen.  

[...]

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http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenchen1-9HKO14840-99.html