[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] Spielregeln



http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=SPEECH/00/50|0|RAPID&lg=DE

--------------------------------- CUT ------------------------------

Rede von Frau Viviane Reding Mitglied der Europäischen 
KommissionBildung und Kultur
Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in 
Europa Forum
Informationsgesellschaft für alle?" Parlamentarische Gruppe der SPD, 
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 22 Februar 2000


 DN: SPEECH/00/50     Date: 2000-02-22


     TXT: DE
     PDF: DE
     Word Processed: DE

SPEECH/00/50 

Rede von Frau Viviane Reding 

Mitglied der Europäischen KommissionBildung und Kultur 

Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in 
Europa 

Forum „Informationsgesellschaft für alle?" 

Parlamentarische Gruppe der SPD, Nordrhein-Westfalen 

Düsseldorf, den 22 Februar 2000

[...]

Ich komme nun zu den sogenannten Spielregeln, von denen ich meine, 
daß sie auch und besonders im digitalen Zeitalter ihre Gültigkeit 
behalten müssen. Um Werte wie Freiheit der Meinungsäußerung, Wahrung 
des Pluralismus und Erhaltung der kulturellen Vielfalt gewährleisten 
zu können, erfordert gerade die neue digitale Umwelt einen gewissen 
ordnungspolitischen Rahmen. Die Kommission hat diesen in ihrer 
Mitteilung „Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik 
im digitalen Zeitalter" vom Dezember letzten Jahres ausführlich 
dargelegt. Dabei orientiert sich sich am Prinzip der getrennten 
Regulierung von Übertragung und Inhalten.  

Grundprinzip der Regelung von Inhalten ist dabei das Prinzip der 
Technologieneutralität, das heißt, das die audiovisuellen Inhalte 
unbeschadet ihrer Übertragungswege gleichzubehandelnd sind.  

Zu Fragen der Infrastruktur für die Übertragung - für die mein 
Kollege Kommissar Likkanen zuständig ist - möchte ich hier lediglich 
anmerken, daß der Kommunikationsbericht 1999, der auch den 
Konsultationsprozeß zum „Grünbuch Konvergenz" widerspiegelt, 
Vorschläge für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des geltenden 
Rechtsrahmens für Telekommunikationsdienste enthält. Für die 
Regulierung von Infrastruktur wird ein horizontaler Ansatz 
vorgeschlagen, wonach verschiedene Typen von Infrastruktur wie etwa 
Kabel, Satellit und terrestrische Ausstrahlung den gleichen 
Regelungen unterliegen sollten. Damit ist ein gewisser Gleichklang 
mit dem Prinzip der technologieneutralen Regelung von Inhalten 
hergestellt.  

Bezüglich der Regulierung von Inhalten habe ich im Dezember der 
Kommission nach einem umfangreichen Konsultationsprozeß mit den 
Mitgliedstaaten, den betroffenen Akteuren und den Konsumenten letzten 
Jahres die bereits erwähnte Mitteilung vorgelegt, die die 
diesbezüglichen Herausforderungen angesichts des digitalen Zeitalters 
skizziert.  

Vorangestellt werden dabei die im öffentlichen Allgemeininteresse 
liegenden Grundwerte, die durch Rechtssetzung zu schützen sind: Die 
Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Gegendarstellung, der 
Pluralismus, der Schutz der Rechte von Urhebern, der Schutz der 
Menschenwürde, der Jugendschutz, die Rechte der Verbrauer und die 
Erhaltung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.  

Mit der 1997 abgeänderten sogenannten Fernsehrichtlinie haben wir zum 
Schutz dieser Werte einen, wie ich meine, tauglichen Rahmen 
geschaffen. Da diese Werte Grundwerte zum Funktionieren unserer 
Gesellschaften darstellen, meine ich, daß es, trotz der 
technologischen Veränderungen, keiner grundsätzlichen inhaltlichen 
Readaptierung bedarf, sondern höchstens einer Modifizierung der 
Methoden und Instrumente.  

[...]

Nehmen wir das Beispiel des Internets: Im Gegensatz zum Fernsehen, 
dessen Veranstalter wenige große Fernsehanstalten sind, hat im 
Internet grundsätzlich jeder die Möglichkeit, sich in der einen oder 
anderen Form darzustellen. Diese Struktur bringt es mit sich, daß 
etwa eine gesetzliche Regelung vermutlich wenig wirksam wäre. Hier 
bietet sich das Instrument der Selbstkontrolle an. Unter 
Selbstkontrolle verstehe ich, daß im Verband der Betroffenen, also 
Regierungen, Industrie und Konsumenten, zusammengearbeitet wird, um 
das öffentliche Interesse zu schützen. Diese Methode wurde etwa in 
der „Empfehlung des Rates zum Jugendschutz und Schutz der 
Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten" 
empfohlen. Die Kommission wird im übrigen in diesem Jahr einen 
Bericht über diese Empfehlung herausgeben.  

[...]

--------------------------------- CUT ------------------------------