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[FYI] Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Thu, 24 Feb 2000 10:08:23 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Comments: Sender has elected to use 8-bit data in this message. If problems arise, refer to postmaster at sender's site.
- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5831/1.html
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Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige
Website strafbar?
Florian Rötzer 24.02.2000
In der Schweiz wurde gegen einen Informatikprofessor ein
Strafverfahren wegen eines Links eingeleitet, der mit zwei
Zwischenschritten auf eine rassistische Website führt
In der Schweiz ist gegen einen Informatikprofessor von einer
Bezirksanwältin ein Strafverfahren eingeleitet worden, das höchst
bedenklich ist und fast schon als Versuch erscheint, eine bedenkliche
Zensur durchzusetzen. Thomas Stricker, Vorstand des Instituts für
Informatiksysteme an der ETH Zürich, wird beschuldigt, auf seiner
Website einen Link angeboten zu haben, der über zwei weitere Links zu
neonazistischen und rassistischen Websites führt.
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