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Re: AW: Re[2]: [FYI] Berliner Morgenpost zu RPS



Nochmal Sierk, was ich teilweise ueberhaupt nmicht verstehe:

> Leider bringt auch der aktuelle ct-Artikel keine neue Munition gegen das
> Blockieren entsprechender Sites, da die dort geäußerte
> "Rechtsauffassung" ("Privater Download ist okay") nur das Prädikat
> "besonders phantasievoll" verdient hat. An der Uni (!) lernt man schon

Jeder laedt privat down geht nicht, wenn der Kreis der "Freude"
unbestimmt ist. Aber irgendeine analoge Situation zu dem, was im "real
life" gang und gaebe ist, gemeinsames Musikhoeren (wofuer jeder
Kneipenwirt GEMA zahlen muesste) sollte auch im "digital life" moeglich
sein.

Hinzukommt, dass die blose Existenz einer rein theoretisch von jedermann
einsehbaren Website nicht heisst, dass das auch in der Praxis so eine Art
Radiostation ist. Wieso soll ich meine Daten nicht auf dem einen Rechner
haben und meinen mp3 Player auf einem anderen ? Hier ein System von
Passworten zu verlangen, waer uebertrieben.

Das hab ich im ersten Semester nicht gelernt, ich wuesste auch nicht, was
es heissen koennte, hier, versteh da ueberhaupt keinen Zusammenhang:

> im ersten Semester, dass Unrecht nicht perpetuiert, also vertieft werden
> kann. Das Urhebergesetz mag seltsame Ergebnisse erzeugen aber _so_ einen
> Widerspruch-in-sich reinzudichten halte ich für Humbug. Die C´t ist

Aus dem Strafrecht kenn ich "Grade des Unrechts", wo soll hier die
"Perpetuierung" oder "Vertiefung" liegen ? Wer "privat downloaded" macht
einfach das, was jeder beim Musikhoeren macht, was gerade den Inhalt des
Urheberrechts ausmacht, audio on demand...

Heiko