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Re: [FYI] Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?



Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:
> http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5831/1.html

> In der Schweiz wurde gegen einen Informatikprofessor ein 
> Strafverfahren wegen eines Links eingeleitet, der mit zwei 
> Zwischenschritten auf eine rassistische Website führt  

Vielleicht wäre es sinnvoll, das Anlegen einer eigenen Homepage unmittelbar
unter Strafe zu stellen. Im dem Fall wäre wenigstens die Rechtslage klar.
Ich stelle hiermit schon mal vorbeugend Strafantrag gegen mich selber. 

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All I ask is a chance to prove that money can't make me happy.