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Re: [FYI] Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?
- From: Harald Milz <hm@seneca.muc.de>
- Date: Sat, 11 Mar 2000 10:50:33 +0100 (CET)
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <12NtH5-11RccSC@fmrl01.sul.t-online.de>
- Reply-To: h.milz@seneca.muc.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:
> http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5831/1.html
> In der Schweiz wurde gegen einen Informatikprofessor ein
> Strafverfahren wegen eines Links eingeleitet, der mit zwei
> Zwischenschritten auf eine rassistische Website führt
Vielleicht wäre es sinnvoll, das Anlegen einer eigenen Homepage unmittelbar
unter Strafe zu stellen. Im dem Fall wäre wenigstens die Rechtslage klar.
Ich stelle hiermit schon mal vorbeugend Strafantrag gegen mich selber.
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