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CyberPatrol




Im Prinzip ist es ja ziemlich dreist: Da vertreibt
eine Firma ein Produkt, das nicht fehlerhaft, sondern
sogar überwiegend wirkungslos oder falsch ist und
das außerdem noch den Benutzer ausspioniert, indem
es entgegen der Aussage des Herstellers personenbezogene
Daten an den Hersteller zurück liefert.

Verbraucherschützer decken dies auf.

Und diese Firma klagt alles und jeden in Grund und Boden.

Wie sieht es denn in solchen Fällen mit Produkthaftung
oder gar Betrug aus (immerhin sind bei einer Stichprobe
76%, also weit mehr als die Hälfte aller geprüften URL
ungerechtfertigt gesperrt worden) und mit Datenschutz?
Wenn der Hersteller wegen "Urheberrechtsverstößen"
amerikanisches Recht in Schweden geltend machen kann,
wie sieht es dann mit deutschem Verbraucherschutz-
und Datenschutzrecht in den USA aus? Und wenn nicht,
wieso dann diese Ungleichheit der Waffen?

Was wäre also die beste Methode, CyberPatrol mit einer
einstweiligen Verfügung den Vertrieb untersagen zu
lassen und die Firma zu einer Herausgabe der Listen aller
registrierten Kunden zu bewegen, damit die über die
Probleme des Programmes aufgeklärt werden können und
Updates einer korrigierten Version bekommen können?

Kristian

-- 
"..also stell Dich nicht so an/Runter in den Keller/und reiss Dich
zusammen/
 Aus dem Dunkel dringen/seltsame Geraeusche/doch was immer da unten
lauert/
 Du wirst es verscheuchen/wenn Du Mut hast/und dieses Lied singst."
	-- Die Antwort, "Runter in den Keller"