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Re: [FYI] RPS: Presseerklärung des VirtuellenOrtsvereins der SPD vom 13.03.2000



> > verantwortlich, den Mißbrauch einzudämmen.
> 
> So argumwentier die IFPI, mit TKG. Obs stimmt ? Sicher letztlich nicht
> anders zu entscheiden wie der Fall Compuserve, wenn man einmal das
> Internationale daran wegnimmt. (Dann bleibt davon aber nichts uebrig..)

Du argumentierst ja staendig mit Handlungspflichten. Wenn Du auf den
staendigen Aufwand abstellst, IMHO mit Recht, den Server am Laufen zu
halten, bist Du hier wie bei Compuserve im Bereich des Tuns. Da kannst Du
natuerlich sagen, niemand duerfe vorsaetzlich Beihilfe leisten zu
Urheberrechtsdelikten, wobei wir einmal offenlassen, wo sie beginnen, wo
es sich nicht mehr nur um die Ausuebung von Freiheit handelt. Wie gesagt,
Warez Sites sind kein Massstab.

Dummerweise hast Du aber die allgemeine Meinung, jedenfalls im Falle
Compuserve, gegen Dich. Man wirft dem Unternehmer Unterlassen vor. Und
woher kommt dann die spezielle Erfolgsabwendungspflicht ? Folgt sie aus
der besonderen Gefaehrlichkeit des Internets ? Jeder, der eine solche
Gafahr annehmen wollte, wuerde sich laecherlich machen.

Heiko