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Re: [FYI] RPS: Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 13.03.2000



Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> writes:

> Da kann man gerne weiterdiskutieren, ist ja Neuland, da steht noch nichts
> fest, auch wenn einige das Gegenteil behaupten:
> 
> > > Aber wo faengt der "Missbrauch" an ? Genau das ist doch die Frage. 
> > 
> > Der beginnt IMHO dann, wenn Unbefugte Zugang erlangen. In diesem Fall
> 
> Was heisst denn "Unbefugt" ?

Was verstehst Du unter "remote listening"? Eine Ankündigung im IRC
"Leute, hört mal, was ich gerade am Laufen habe: http://...", und der
ganze IRC-Kanal hört dann mit, in einer Art virtueller Gemeinschaft?  Das
erscheint mir ziemlich konstruiert, insbesondere da die Gleichzeitigkeit
fehlt, sofern man keinen speziellen Server verwendet. Bisher ging ich
davon aus, daß Du Dein MP3-Archiv auf einen Server packst, so daß Du
auch darauf Zugriff hast, wenn Du auf Reisen bist.

> Einen Fehler darf man, denke ich, nicht machen, mp3 und Warez nach dem
> aeusseren Erscheinungsbild, Traffic, gleichzubehandeln. Musik ist schon
> immer etwas geselliges, Software nicht. 

Stallman sieht das anders. ;)

> > verantwortlich, den Mißbrauch einzudämmen.
> 
> So argumwentier die IFPI, mit TKG. 

Nein, es handelt sich hier um ein völlig anderes Thema: Du willst im
Rahmen von "remote listening" fremde Inhalte ohne Zustimmung des Urhebers
(und der Inhaber der Nutzungsrechte) für Deinen eigenen Gebrauch ins
Netz stellen. Wenn es wirklich nur für Deinen eigenen Gebrauch geschieht
(modulo privates Band), ist das laut UrhG auch ohne Zustimmung erlaubt.
Wenn Du keine Maßnahmen ergreifst, die verhindern, daß andere außer Dir
diesen Dienst nutzen, halte ich es für völlig legitim, daß man Dir auf
die Finger klopft. Da für braucht man, glaube ich, gar nicht mal das TKG.

Die IFPI will dagegen, daß der Zugriff auf bestimmte fremde Inhalte
unterbunden wird. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

> Du argumentierst ja staendig mit Handlungspflichten. Wenn Du auf den
> staendigen Aufwand abstellst, IMHO mit Recht, den Server am Laufen zu
> halten, bist Du hier wie bei Compuserve im Bereich des Tuns.

Mag sein. Bei Compuserve ging es aber nicht um eigene Inhalte, sondern
um fremde Inhalte, die zum Abruf bereitgehalten werden. 

> Dummerweise hast Du aber die allgemeine Meinung, jedenfalls im Falle
> Compuserve, gegen Dich. Man wirft dem Unternehmer Unterlassen vor.

Im Fall Compuserve wurde als erstes demonstriert, daß eine Sperrung der
Inhalte auf den eigenen Servern technisch machbar war. Dann wollte man
die Sperre plötzlich nicht mehr. Vor diesem Hintergrund... *duck*

> Und woher kommt dann die spezielle Erfolgsabwendungspflicht ? Folgt
> sie aus der besonderen Gefaehrlichkeit des Internets ? Jeder, der
> eine solche Gafahr annehmen wollte, wuerde sich laecherlich machen.

Sicher? Wenn man weltweit fremde Inhalte ohne Zustimmung veröffentlicht,
muß man dafür geradestehen. Argumente wie: "Niemand kannte den URL, also
war das Angebot gegen fremden Zugriff geschützt." gelten einfach nicht.

Übrigens: Ich persönlich halte das Netz in der Tat für besonders
gefährlich, insbesondere für die eigene Infrastruktur, die Teil davon
ist. ;)

> Dachte hier an die Masse der Leute, die keinen eigenen Server haben
> sondern nur irgendwo Webspace.

Dann fällt wegen mangelnder Gleichzeitigkeit auch das partyhafte "remote
listening" weg, da man dafür IMHO einen Audio-Strom gleichzeitig an
alle verschicken müßte -- und nicht Dateien verteilen.

Außerdem können die Fähigkeiten von Einpersonendomainmassenhostern kaum
das widerspiegeln, was technisch machbar und zumutbar ist.