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Re: [FYI] FITUG-Presseerklärung Nr. 01/00 vom 2000-03-23



On 23 Mar 00, at 21:58, Axel H Horns wrote:

> Auf Zuruf durch verschiedene staatliche oder privatrechtliche Stellen
> sollen dann - ohne vorheriges Gerichtsurteil - durch online-
> Datenpflege im Stundentakt stets die neuesten Internetadressen, deren
> Inhalt für im Inland rechtswidrig gehalten wird, auf die Sperrliste
> gesetzt werden. Eine gewisse Kontrolle der Sperranforderungen soll
> ausschließlich durch eine zivilrechtliche Haftpflicht im Fall
> unberechtigter Sperrungen erzielt werden. Es ist überhaupt nicht
> ersichtlich, wie bei einem derartigen Vorgehen rechtsstaatlichen
> Grundsätzen zur Geltung verholfen werden soll.

Fuer besonders bemerkenswert halte ich in diesem
Zusammenhang noch, dass es auch im Bereich der "legalen"
Mp3s durchaus Grauzonen gibt. Die IFPI geht bekanntlich davon
aus, dass sich der legale Status einer MP3-Datei ganz eindeutig
feststellen laesst. Nun organisiert sich der Musikmarkt aber
weitgehend ueber nationale Vertriebsstrukturen, d.h. Kuenstler
schliessen u.U. in Deutschland einen Exklusivvertrag mit einem
Label ab, und in den USA mit einem anderen. Stellt nun das US-
Label eine MP3-Datei als Promotion ins Netz, verletzt es damit
streng genommen die Urheberrechte des deutschen Labels, sobald
jemand aus Deutschland darauf zugreift. Damit muesste RPS in
letzter Konsequenz nicht nur gegen die einschlaegigen da.ru-
Server, sondern auch gegen eine ganze Reihe prominenter
Angebote wie epitonic.com oder die eCommerce-Site emusic.com
eingesetzt werden ...

Gruesse

Janko Roettgers



--
Janko Roettgers - roettgers@devcon.net - http://www.devcon.net/~roettgers/