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[FYI] Rechtsanwalt geht gegen Abmahn-Datenbank vor
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Rechtsanwalt geht gegen Abmahn-Datenbank vor
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 7 Apr 2000 09:45:44 +0100
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.heise.de/newsticker/data/atr-06.04.00-001/
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Rechtsanwalt geht gegen Abmahn-Datenbank vor
Kaum ist die Webspace-Geschichte vom Tisch, schon sucht sich
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ein neues
Betätigungsfeld. Diesmal hat der Freiherr den Verein Freedom for
Links (FFL), was ungefähr soviel heißt wie "Freie Links für freie
Bürger", auf dem Kieker. Von Gravenreuth machte im vergangenen Jahr
immer wieder durch Abmahnungen an Betreiber von Web-Seiten von sich
reden – und das gleich massenweise. Die abgemahnten Internet-Anbieter
hatten auf ihren Homepages den Begriff Webspace verwendet, den ein
Gravenreuth-Mandant beim Patentamt als Warenzeichen eingetragen
hatte. Das Landgericht München I wies die Ansprüche des
Patentinhabers jedoch mit der Begründung zurück, es handle sich "um
eine Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens".
Ähnliche Verfahren laufen derzeit um dem Markennamen Explorer.
Zu der für die "Abmahn-Opfer" positiven Gerichtsentscheidung hatte
die extra eingerichtete Datenbank von Freedom for Links beigetragen,
in die sich Betroffene eintragen können. Das Zusammentragen
gleichartiger Fälle hilft unter Umständen bei der juristischen
Argumentation, bei einer Abmahnung handle es sich um eine vom Müncher
Gericht so genannte "Serienabmahnung". Die Datenbank kann man auf der
Homepage öffentlich einsehen, jedoch sichern die Betreiber auf Wunsch
Anonymität zu. Bei Verwendung der Daten in einem Gerichtsverfahren
gibt FFL jedoch auch Namen und Adressen der Betroffenen heraus.
Gerade diese Anonymität ist dem Abmahn-Advokaten aus München ein Dorn
im Auge. Da auch Daten über seine Person erfasst seien, habe er nach
§34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein Recht auf Auskunft.
Dieser Auffassung schließt sich auch der Hamburgische
Datenschutzbeauftragte an. "Zudem sind einige Angaben in der
Datenbank fehlerhaft", sagte Gravenreuth gegenüber c’t. Diese müssten
von den Betreibern nach §35 BDSG berichtigt werden.
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