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Re: [FYI] Japanisches Rechtsempfinden: Gelinkt & Mitgefangen



> Das war ein Missverständnis zwischen uns. Ich habe bei "illegality" an  
> die tatsächlichen Umstände gedacht (= Vorsatz = subjektiver Tatbestand),  
> du an die rechtliche Wertung (= Bewusstsein der Rechtswidrigkeit =  
> Schuld). Sorry für den Schnellschuss und die entstandene Verwirrung.

Das ist auch schwierig ;-)

Vor allem, weil man unmoeglich jede auslaendische Rechtsordnung kennen
kann, da wird dann u. U. schnell die Schuld entfallen. Oder man
versteht die Sache selbst nicht so ganz, kein Vorsatz. Genauso, wenn
sich nach dem Linksetzen auf der gelinkten Page etwas aendert, Fall
Angela M.. Handlungsplicht, wenn mans weiss ? Nur scheint mir das alles
keine jap. Besonderheit, nach dem Motto "die spinnen, die Japaner", zu
sein. "Freedom for links"...;-) 

"Ach, ich dachte Klauen waer erlaubt", da entfaellt die Schuld wohl eher
nicht.

Viel Spass bei Roxin.

H.