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Re: [FYI] [Fwd: Code 1 in D - Das Imperium schlaegt zurueck]



blue@tarigon.de wrote:

[...]
> Aus der Sicht der hiesigen Händler betrachtet, wie sinnvoll ist das?

Fuer das vorletzte Glied der Nahrungskette ist es eigentlich
egal. Zumindest solange er ausreichend beliefert wird (!) und 
keine ploetzlichen Hausdurchsuchungen (vorsorgliche Beschlag-
nahme von Beweismaterial) sein Geschaeft und somit seine Exis-
tenz gefaehrden. Da waehlt man doch lieber das kleinere Uebel
und verzichtet auf das, durchaus lukrative, Nebengeschaeft mit
den Importen ...

Entscheidend ist die Frage eher fuer die Inhaber regionaler 
(Produktions/Distributions-) Lizenzen (regional hier im Sinne 
einer EU oder Laenderlizenz). Im Gegensatz zu Globalplayern 
(z.B. AOL/Warner) muessen diese (VCL, Concorde, u.a.) allein 
mit ihren "beschraenkten" Lizenzen leben und wirtschaften. 

> Und - was ist mit anderen Medien? CDs, Bücher, Videos, etc.

Der GVU-Brief stuetzt sich wohl auf Urteile des Bundesgerichts-
hofes zu Parallelimporten von Schallplatten. Demnach kann der 
Inhaber eines "regionalen" Verbreitungsrechts durchaus gegen 
den Verkauf (!) von Importen vorgehen. Soweit habe ich es zu-
mindest als Laie erklaert bekommen. Eigenimporte durch Privat-
personen sind davon nicht betroffen, dort muesste man gegen 
die Haendler im Ausgang vorgehen. Die Rechtslage scheint auch 
keineswegs eindeutig, es waere nett wenn sich einmal einer der 
sicher zahlreich mitlesenden Juristen zu dem Thema auessern wuerde.

MfG
 Olaf