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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ
Kristian Koehntopp schrieb:
> Clemens frug:
> >Darf ich hier posten, oder bin ich noch nicht Reif genug?
>
> Ich schrub:
> >Lieber Clemens, rein rechtlich ist es so, dass Du noch nicht
> >volljaehrig bist und das Deine Grundrechte derzeit noch nicht
> >voll ausgewachsen und benutzbar sind.
>
> Bei nicht volljaehigen Personen ist es so, dass ihre Grundrechte
> zwar vorhanden sind, aber durch sie noch nicht voll ausgeuebt
> werden koennen.
Nein, das ist ungefähr so falsch, wie die Behauptung TCP/IP würde auf
jedem analogen Telefon funktionieren.
Die Grundrechte sind voll vorhanden, können voll ausgeübt werden
(jedenfalls besteht keine "Altersfreigabe" oder altersmäßige
Beschränkung = Grundrechtsfähikeit. Allerdings gibt es alleine auf
Deutsche anwendbare Grundrechtstatbestände), nur die prozessuale
Durchsetzung ist schwierig (= Grundrechtsmündigkeit).
Oder wie würdest Du einen Lautsprecher mit politischen Parolen im
Kindergarten einordnen? Ein Problem des Eingriffs oder der
Rechtfertigung - aber nicht der Grundrechtsfähigkeit bzw. des
persönlichen Anwendungsbereichs...
Sierk