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"Verbot der Aufsichtserleichterung"



Frueher ganz ueblicher Grundsatz des Polizeirechtes, im Rahmen von "Wir in
Nordrheinwestphalen" etc etwas in Vergessenheit geraten, steht aber noch
in den Landespolizeigesetzen drin, immerhin: Massnahmen duerfen nicht
allein den Zweck haben, die Aufsicht zu erleichtern. Vielleicht will Sierk
das mal beleuchten.....