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Re: [FYI] Berlin erwägt Strafe für Virenverbreitung



Axel H Horns schrieb:

> ...
> Bisher müsste ein Täter in Deutschland in einem ähnlichen Fall nur
> dann mit einer Bestrafung rechnen, wenn ihm die Zerstörung von Daten
> nachgewiesen werden kann. Nach § 303a StGB betrüge die Höchststrafe
> zwei Jahre Haft. Je nach den näheren Umständen kommt auch der
> Tatbestand der Computersabotage in Betracht, der mit bis zu fünf
> Jahren Haft bestraft werden kann. Die Verbreitung von Viren als
> solche ist im Strafgesetzbuch nicht erfasst.

Das sollte ja wohl auch hinreichen. Ich sehe jedenfalls keinen Sinn
darin, die Verbreitung von Viren zu bestrafen, wenn kein Schaden
entstanden ist.

Wenn ich mir ueberlege, dass der Urheber von Melissa mit einer
Gefängnisstrafe von 10 Jahren bedroht ist ... dann haette man von
Strafmass her Virenverbreitung ca. mit Totschlag gleichgesetzt,
Computersabotage waere dann ca. mit Vergewaltigung oder
Koerperverletzung mit Todesfolge zu vergleichen. Irgendwo fehlt fuer
mich da die Verhaeltnismaessigkeit.

Manchmal hasse ich die Demokratie.

Arne