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Re: [FYI] Großbritannien weiter auf Übe rwachungskurs



Schon, aber es zwingt, die Identitätsfeststellung zu ermöglichen, 
was auch von 227/228 BGB gestützt wird. Die ganze Diskussion dazu 
habe ich allerdings nicht im Kopf. Der nächste Kommentar zum StGB 
ist von hier aus etwa 850km entfernt...
=> set HEIKO=verbose....

Damit bist Du aber noch lange nicht bei der Schuldvermutung des 
Gesetzes in UK. Identität sagt noch nichts über Schuld. Aber der 
Ansatz ist natürlich bestechend.... Der Unterschied liegt wohl in 
der Tat NACH der Tat. Krypto passt nicht in den Rahmen. Es gibt 
weitere Ansatzpunkte: Verdeckung einer Tat. Das ist wiederum eine 
Tat. Wo ist hier die Tat mit Bezug zu einer anderen Tat?

Gruss

Rigo

On Wed, May 10, 2000 at 04:59:07PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > HR> Koennt man sich sowas auch in De vorstellen ? Wegen der Einzigartigkeit
> > HR> von Crypto usw ? Immerhin gibts ja auch die Fahrerflucht...
> 
> Hoffe, dass Ihr Euch nun daran erinnert, warum die Fahrerflucht so
> problematisch ist.
> 
> > nein, sowas kann man sich auch nicht in der EU vorstellen, da es gegen
> > die Unschuldsvermutung und damit einem rechtstaatlichen Grundsatz
> > verstoesst.