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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ



On 3 May 00, at 1:40, Torsten Jerzembeck wrote:

> Nö. Wieso? Wenn wir hier über die zivilrechtliche Seite der Sache reden
> und den Fahrerflucht-Paragraphen außen vor lassen, genügt das Kenn-
> zeichen, um auf den Halter zu kommen. Der Halter ist nach § 7 Straßen-
> verkehrsgesetz grundsätzlich erst einmal zum Schadensersatz verpflichtet,
> wenn durch sein Fahrzeug jemand geschädigt wird. (Und den Halter zu
Achtung: Schadenersatz != Strafe, auch wenn es Dich manchmal beim
Schan ersetzen hart trifft!
> ermitteln, dauert bei bekanntem Kennzeichen maximal ein paar Minuten,
> bei nur teilbekanntem Kennzeichen wird es etwas schwieriger, aber es
> dauert lange, bis es praktisch unmöglich wird.)
>
Gruß Arne
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