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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ



Off Topic, aber dennoch eine kleine Richtigstellung:

On 1 May 00, at 15:28, dietz@rotfl.franken.de wrote:

> On Thu, Apr 27, 2000 at 02:46:43PM +0000, Sven Gottwald wrote:
> > * Quoting Holger Veit <Holger.Veit@gmd.de>:
> >
<snip>
> Was wenn man einfach die "injizierenden" (ich kenn die Nomenklatur
> nicht, die "letzten") Mixe verantwortlich macht? So al la den letzten
> beißen die Hunde? Wenn ich mein Auto Dritten ohne diese zu kennen zur
> Verfügung stelle und diese rote Ampeln überfahren dann bin ich auch
> als einzige identifizierbare "Quelle" des Autos verantwortlich.
Zunächst ist das eine Halterhaftung und dann gibt es die auch nur beim
Parken (Fachjargon: Ruhender Verkehr). Falls Dein Auto steht, gibt es
gesetzlich keinen Täter, dann wird der Halter verantwortlich für sein
Eigentum.
Tatsächlich kannst Du nicht für zu hohe Geschwindigkeit oder Rotlicht
oder sonstwas verknackt werden [1], wenn Du nachweisen kannst, daß
Du nicht am Steuer Deines Wagens gesessen hast. Einzig kann Dir
auferlegt werden ein Fahrtenbuch zu führen, falls es Dir nicht gelingt,
Dich zu erinnern, wer tatsächlich gefahren ist. (OWiG)

[1] Bei einer Tat gibt es immer einen Täter, auch wenn er nicht
persönlich bekannt ist. Nachdem eine Person (meistens) nicht bestraft
werden darf/kann für etwas, was jemand anderes tat, kannst Du auch
nicht für Rot/ZuSchnell/WasAuchImmer bestraft werden, wenn Du es
nachweißlich nicht warst.
Und Tschüß
Arne Haeckel
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