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Re: Email-Virus - warum kriminell?



Ich halte den Artikel von PC-Welt für schlecht recherchiert. 
Die unterscheiden wieder nicht zwischen der Frage, ob man einen 
Anspruch hat und ob man ihn gegen den Sender in Timbuktu 
durchsetzen kann. 
Im strafrechtlichen Bereich ist wohl der Vorsatz eines der 
wesentlichen Probleme. Hat der Täter wirklich alle Schäden 
gewollt? Konnte er das vorhersehen? 
Zivilrechtlich schliesse ich mich der Auffassung Herbergers 
an, dass es durchaus gut Aussichten für eine Haftung von 
Microsoft geben kann, weil der Fehler bekannt war. 
Die Haftung von Behörden kann auf deren stärkerer Bindung 
durch den Datenschutz auf § 839 BGB ivm 34 GG durchschlagen 
Bei Privaten geschieht die Weiterverbreitung nicht bewusst 
und die Anforderungen an die Sorgfalt sind andere. 

Letzter Absatz als Antwort auf Heiko. Letztlich ist das 
Spekulation, weil ich mir erst Herbergers Modell ansehen 
muss, um es beurteilen zu können.

Gruss

Rigo

On Fri, May 12, 2000 at 05:47:12PM +0200, Martin Lesser wrote:
> Thomas Jäckel <jaeckel@netcologne.de> writes:
> 
> > ich bin kein Rechtsexperte und verstehe deshalb nicht so ganz, warum
> > ein Email-Virus vom Schlage "ILOVEYOU" eine kriminelles Vergehen
> > ist. Es ist doch maximal Spam.  Wer kann mir ein paar Hinweise geben,
> > wie die entsprechenden Rechtkonstrukte aussehen?
> 
> http://www.pcwelt.de/content/service/recht/showfall.asp?ID=8
> 
> Der Artikel bezieht sich zwar auf Trojaner, kommt aber zum Ergebnis, daß
> sowohl zivil- wie strafrechtlich kaum etwas unternommen werden kann.
> 
> Interessanter ist IMHO sowieso die zivilrechtliche Frage, also
> z.B. inwieweit inländische Firmen, die ungewollt, aber (grob?)
> fahrlässig an der Verbreitung von Loveletter mitgewirkt haben, eine
> Mithaftung trifft. Warum soll diese nur auf Behörden beschränkt sein?
> 
> Gruss
> 
> Martin
> 
> -- 
> Dateien per e-Mail versenden? Lieber nicht:
> http://www.better-com.de/qmail/email1.html