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[FYI] DER SPIEGEL: Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] DER SPIEGEL: Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Wed, 17 May 2000 15:23:00 +0200
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SPIEGEL ONLINE - 17. Mai 2000, 14:49
URL:
http://www.spiegel.de/netzwelt/telekommunikation/0,1518,76715,00.html
Netzdepesche Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Internet-User sollen in Zukunft nicht mehr unerkannt bleiben.
Strafverfolger in vielen Ländern fordern die Abschaffung der
Anonymität, um Cyberkriminelle besser verfolgen zu können.
Datenschützer protestieren.
[...]
Auch in Deutschland sieht das Teledienstegesetz für Inhalteanbieter
eine Impressumspflicht vor. Anonyme E-Mail-Accounts sind zwar bisher
legal; der Polizei sind anonyme Remailer und die pseudo-anonymen
Accounts bei AOL allerdings schon lange ein Dorn im Auge. In einer
Studie stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass "die
subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf E-Commerce
bezogene Kriminalität begünstigt."
[...]
Die BKA-Abteilung plädiert deshalb dafür, vollständige Anonymität zu
verhindern. Geeignet sei beispielsweise die Verwendung digitaler
Signaturen, um den Kommunikationspartner klar zu identifizieren oder
die Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu bestimmen. Ein "möglicher
Schritt" sei auch die individuelle Prozessorerkennung des Pentium-III-
Prozessors.
Deutschland und Frankreich stehen mit ihren Forderungen nicht
alleine. Auch US-Justizministerin Janet Reno erklärte jüngst in einem
weit beachteten Bericht die Anonymität im Internet zu einem Problem.
Die Telefonnummern für den Internetzugang, IP-Adressen, E-Mail-
Logfiles und Daten über Dateitransfers spielten eine wichtige Rolle
bei der Strafverfolgung. Gesetzesanpassungen seien deshalb nötig. Die
US-Bürgerrechtsorganisation ACLU protestierte umgehend: Die Ideen der
Justiz liefen darauf hinaus, "ohne Gerichtsbeschluss jeden zu
identifizieren und beobachten zu können, der das Web benutzt".
"Das Grundprinzip der anonymen Nutzung darf nicht verändert werden",
sagt auch der oberste Datenschützer Deutschlands, Joachim Jacob. Doch
er plädiert dafür, dass Namen in Einzelfällen bekannt gemacht werden
dürfen: "Man wird darüber nachdenken müssen, ob der Provider bei
bestimmten Verbrechen hilft, zu deanonymisieren oder das Pseudonym
aufzuheben, wenn er es kann."
[...]
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