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Re: Fwd: Domains vom Staat?



On 26 May 00, at 15:11, PILCH Hartmut wrote:

> http://ohim.eu.int/de/
> 
> Oder, fuer .de-Domaenen, das DPMA in Muenchen.
> 
> Soeder hat vermutlich erst an das DPMA gedacht und dann beim Heben auf
> die eur. Ebene nicht aufgepasst.
> 
> > Ok., dann dauert eine Domain,Delegation eben 1 - 2 Jahre ...
> 
> Eine Marke bekommt man zumindest beim DPMA in ca 3 Monaten. 

Zur Klasrstellung: Das DPMA prueft im Markeneintragungsverfahren 
*nicht*, ob gegen eine Markenanmeldung aeltere Rechte Dritter 
vorliegen (sog. "relative Eintragungsversagungsgruende"). Es prueft 
lediglich, ob sich das angemeldete Zeichen fuer die beanspruchten 
Waren/Dienstleistungen ueberhaupt als Marke eignet (sog. "absolute 
Eintragungsversagungsgruende"). Wenn das Amt keine absoluten 
Eintragungsversagungsgruende (z.B. fehlende Unterscheidungskraft, 
Freihaltebeduerfnis etc.) feststellt, traegt es die Marke in das 
Markenregister ein.

Mit der Veroeffentlichung der Markeneintragung im Markenblatt beginnt 
eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser 
Widerspruchsfrist sind alle Leute, die glauben, dass sie durch die 
Eintragung in ihren aelteren Markenrechten aus einer aelteren 
eingetragenen Marke beeintraechtigt werden, aufgerufen, Widerspruch 
einzulegen. Erst im Widerspruchsverfahren prueft das Amt relative 
Eintragungsversagungsgruende. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist 
bleibt dann im wesentlichen nur noch die gerichtliche Loeschungsklage.

Im uebrigen dauert das Pruefungsverfahren im DPMA derzeit im Mittel 
deutlich mehr als drei Monate.

Auch das OHIM prueft keine relativen Eintragungsversagungsgruende von 
Amts wegen bei der Anmeldung. Bei einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung 
erhaelt der Anmelder immerhin einen Recherchebericht, der die 
Mehrzahl der EU-Staaten abdeckt, aus dem er Hinweise auf evtl. 
aeltere Rechte Dritter entnehmen kann. Mehr aber auch nicht.

Eine Amtspruefung auf relative Eintragungsversagungsgruende wuerde 
das Verfahren deutlich verlaengern. Frueher war eine solche absolute 
Pruefung international durchaus ueblich; aber mehr und mehrv Laender 
schaffen sie gerade ab.

> > Naja, bei der geballten Sachkompetenz der bayer. Staatsregierung ...
> > Im Ernst: So ein Schwachfug, mal wieder aus berufenem bayer. Munde.
> > Im uebrigen gibt es die Rechtswegegarantie, eine *abschliessende*
> > Beurteilung der Rechtslage ist durch das Amt gar nicht moeglich.
> 
> Es geht wohl darum, dass ueberhaupt eine Beurteilung stattfindet.
> 
> Es spricht einiges dafuer, dass man in dieser Sache von einer blossen
> Registrierprozedur zu einer Prozedur mit Pruefung uebergeht.

Man muss sich klar machen, dass das seinen Preis haette, egal wer das 
dann macht. Erstens ist es eine Kostenfrage, zweitens wuerde es 
einfach zu lange dauern. Es ist vermutlich billiger, erstmal 
einzutragen und nur im Streitfall die Rechte Dritter zu 
beruecksichtigen.

> Ob deshalb gleich alles zum DPMA/OHIM verlagert werden muss, ist eine
> andere Frage.  Das koennte auch an zertifizierte Dienstleister
> delegiert werden. Wie uebrigens auch die Pruefprozedur der Marken- und
> Patentaemter.

Aber nur nach einer sauberen oeffentlich-rechtlichen Beleihung eines 
Privaten mit einer quasi-staatlichen Aufgabe. Sowas auf rein 
vertragsrechtlicher Grundlage zu machen, untergraebt auf Dauer den 
Rechtsstaat.

Axel H Horns