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Re: Fwd: Domains vom Staat?
On 26 May 00, at 15:11, PILCH Hartmut wrote:
> http://ohim.eu.int/de/
>
> Oder, fuer .de-Domaenen, das DPMA in Muenchen.
>
> Soeder hat vermutlich erst an das DPMA gedacht und dann beim Heben auf
> die eur. Ebene nicht aufgepasst.
>
> > Ok., dann dauert eine Domain,Delegation eben 1 - 2 Jahre ...
>
> Eine Marke bekommt man zumindest beim DPMA in ca 3 Monaten.
Zur Klasrstellung: Das DPMA prueft im Markeneintragungsverfahren
*nicht*, ob gegen eine Markenanmeldung aeltere Rechte Dritter
vorliegen (sog. "relative Eintragungsversagungsgruende"). Es prueft
lediglich, ob sich das angemeldete Zeichen fuer die beanspruchten
Waren/Dienstleistungen ueberhaupt als Marke eignet (sog. "absolute
Eintragungsversagungsgruende"). Wenn das Amt keine absoluten
Eintragungsversagungsgruende (z.B. fehlende Unterscheidungskraft,
Freihaltebeduerfnis etc.) feststellt, traegt es die Marke in das
Markenregister ein.
Mit der Veroeffentlichung der Markeneintragung im Markenblatt beginnt
eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser
Widerspruchsfrist sind alle Leute, die glauben, dass sie durch die
Eintragung in ihren aelteren Markenrechten aus einer aelteren
eingetragenen Marke beeintraechtigt werden, aufgerufen, Widerspruch
einzulegen. Erst im Widerspruchsverfahren prueft das Amt relative
Eintragungsversagungsgruende. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist
bleibt dann im wesentlichen nur noch die gerichtliche Loeschungsklage.
Im uebrigen dauert das Pruefungsverfahren im DPMA derzeit im Mittel
deutlich mehr als drei Monate.
Auch das OHIM prueft keine relativen Eintragungsversagungsgruende von
Amts wegen bei der Anmeldung. Bei einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung
erhaelt der Anmelder immerhin einen Recherchebericht, der die
Mehrzahl der EU-Staaten abdeckt, aus dem er Hinweise auf evtl.
aeltere Rechte Dritter entnehmen kann. Mehr aber auch nicht.
Eine Amtspruefung auf relative Eintragungsversagungsgruende wuerde
das Verfahren deutlich verlaengern. Frueher war eine solche absolute
Pruefung international durchaus ueblich; aber mehr und mehrv Laender
schaffen sie gerade ab.
> > Naja, bei der geballten Sachkompetenz der bayer. Staatsregierung ...
> > Im Ernst: So ein Schwachfug, mal wieder aus berufenem bayer. Munde.
> > Im uebrigen gibt es die Rechtswegegarantie, eine *abschliessende*
> > Beurteilung der Rechtslage ist durch das Amt gar nicht moeglich.
>
> Es geht wohl darum, dass ueberhaupt eine Beurteilung stattfindet.
>
> Es spricht einiges dafuer, dass man in dieser Sache von einer blossen
> Registrierprozedur zu einer Prozedur mit Pruefung uebergeht.
Man muss sich klar machen, dass das seinen Preis haette, egal wer das
dann macht. Erstens ist es eine Kostenfrage, zweitens wuerde es
einfach zu lange dauern. Es ist vermutlich billiger, erstmal
einzutragen und nur im Streitfall die Rechte Dritter zu
beruecksichtigen.
> Ob deshalb gleich alles zum DPMA/OHIM verlagert werden muss, ist eine
> andere Frage. Das koennte auch an zertifizierte Dienstleister
> delegiert werden. Wie uebrigens auch die Pruefprozedur der Marken- und
> Patentaemter.
Aber nur nach einer sauberen oeffentlich-rechtlichen Beleihung eines
Privaten mit einer quasi-staatlichen Aufgabe. Sowas auf rein
vertragsrechtlicher Grundlage zu machen, untergraebt auf Dauer den
Rechtsstaat.
Axel H Horns