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[FYI] Softwarepatente: Verbiegung des Rechts?
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Softwarepatente: Verbiegung des Rechts?
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Mon, 19 Jun 2000 00:15:51 +0200
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artikel.cgi?artikelnr=8239&mode=html
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Softwarepatente: Verbiegung des Rechts?
Brigitte Zarzer 11.06.2000
Die Lobby der Patentanwälte und das Europäische Patentamt geraten
immer häufiger unter Beschuss.
Zuerst schimpften Umweltaktivisten über die Biopatentierungspraxis.
Jetzt regt sich die Open-Source-Gemeinde über die geplante EU-
Regelung zur Softwarepatentierung auf. Der "Förderverein für eine
Freie Informationelle Infrastruktur" ( www.ffii.org
[http://www.ffii.org]) startet kommenden Dienstag eine
Internetaktion. Wie bereits bei anderen Aktionen rechnet man auch
diesmal wieder mit tausenden Mitstreitern. Initiator Hartmut Pilch
über das Problem Softwarepatente im E-interview mit Telepolis-Autorin
Brigitte Zarzer.
Herr Pilch, Ihr Verein greift die Lobby der Patentanwälte in der
Frage der Softwarepatentierung massiv an. Tatsächlich wurde bereits
vielen technischen Neuerungen, die Computerprogramme einsetzen, das
Patent von den zuständigen Behörden zugesichert. Kennen Sie konkrete
Fälle wo es Ihrer Meinung nach zu Rechtsbeugung kam?
Hartmut Pilch: Das Europäische Patentamt hat (EPA) seine
Rechtsauslegungskompetenz überstrapaziert, um den Bereich dessen, was
patentiert werden kann, schrittweise auszudehnen und dabei in
Widerspruch zu den Vorgaben des Gesetzgebers zu bringen. Selbst
eingefleischte Patentexpansionsbefürworter geben zu, dass die
Patentierung von Software nur unter "geistigen Verrenkungen"
[http://www.breese.fr/guide/htm/Logiciel/cig.htm] in Einklang mit dem
Gesetz zu bringen ist. Greenpeace spricht im Zusammenhang mit der
Biopatentierungspraxis des EPA von "Rechtsbruch"
[http://www.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C05HI70.HTM], das
französische Standard-Nachschlagewerk zum Computerrecht, Lamy Droit
Informatique, von einer "Verbiegung des Rechts". Laut Lamy ist die
Rechtslage eindeutig: die Patentierung von Computerprogrammen ist
heute in Europa verboten und daran kann legal nur der Gesetzgeber
etwas ändern. In einer Studie [http://swpat.ffii.org/penmi/bmwi-
20000518/jinvi/eude/]belegen wir, wie die Vorgaben des Gesetzgebers
sind und mit welchen Tricks das EPA sie Schritt für Schritt in ihr
Gegenteil uminterpretiert hat. Wir belegen auch, dass das EPA sich
dabei bereichert hat.
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