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Re: Surfen am Arbeitsplatz geldwerter Vorteil ?



"Vigelius, Christoph" <christoph.vigelius@sap.com> writes:

> Die Nachweispflichten des Arbeitnehmers sind genau geregelt. So
> müssen die Beschäftigten das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der
> betrieblichen Nutzung vermerken.

Und daß das möglicherweise nicht mit den Kosten korreliert, kümmert
keinen?

> Außerdem ist der Anlass und die entsprechende Homepage anzugeben,
> die aus dienstlichen Gründen angewählt wurde.

Das kann man ja noch automatisieren, aber bei den Verbindungen
wird das schon schwieriger, insbesondere wenn man nicht zu den
bemitleidenswerten Firmen mit Dial-Up-Anbindung gehört.