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Re: EU-RiLi-Entwurf zum Schutz der Privatsphaere in der elektron. Kommunikation



> http://europa.eu.int/comm/information_society/policy/framework/pdf/com2000385_de.pdf

Da les ich also, Umlaute bitte denken:

<<
2. ZIELE
Einer der im Kommunikationsbericht 1999 ber die Rahmenbedingungen fr 
elektronische
Kommunikationsdienste genannten Rechtsgrundstze ist das Ziel,
technologieneutrale
Vorschriften zu erlassen; dies bedeutet, da keine spezielle Technologie
auferlegt oder
besonders begnstigt, sondern da sichergestellt wird, da der gleiche Dienst
unabhngig von
den Mitteln, mit deren Hilfe er bereitgestellt wird, gleichwertig geregelt
wird.
Dies bedeutet auch, da Verbraucher und Nutzer unabhngig von der
Technologie, mit deren
Hilfe ein bestimmter Dienst angeboten wird, das gleiche Ma an Schutz
genieen sollten.

  >>

Ist das denn richtig, ist das nicht genau falsch ?

Es macht doch einen sehr grossen Unterschied, ob ich die Leute auf der
Strasse beobachte oder mit einem Zettelkasten arbeite oder alles auf
Knopfdruck geschieht, mit riesigen Datenmengen.

Es gibt die Tendenz, den traditionellen Ansatz, siehe
Volkszaehlungsurteil, mit animistischen Vorstellungen von Negern, die
nicht photographiert werden wollen, zu vergleichen. Findet Ihr das
ueberzeugend ? Vielleicht hatten die Neger ja recht.

H.