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Re: [FYI] MMR 7/2000: Freie Software: Eine Widerlegung der Urheberrechtstheorie



Hallo Martin,

Martin Uecker wrote:
> 
> On Tue, Jul 18, 2000 at 09:35:40AM +0200, Thomas Jäckel wrote:
> > Thomas Roessler wrote:
> > >
> > > Autor des Artikels ist Bernd Grzeszick, Universität Köln.
> > >
> > >         "Wird die theoretische Grundlage des
> > >         Urheberrechts, Anreiz zur und Entlohnung für die
> > >         Schaffung von Werken zu sein und damit dem
> > >         Allgemeininteresse zu dienen, durch die freien
> > >         Programme widerlegt? Dieser Frage soll im
> > >         folgenden nachgegangen werden."
> >
> > Wird da nicht die falsche Frage gestellt?
> > Wie können geschützte Werke dem Allgemeininteresse dienen?
> > Wie ist den hier das "Allgemeininteresse" zu verstehen?
> 
> Geschützte Werke (die man kaufen kann) dienen dem Allgemeininteresse,
> wenn die Alternative ist, daß diese Werke sonst überhaupt nicht
> existieren. Genau das stellt freie Software in Frage.

Dabei entsteht auch viel Überflüssiges .... SCNR.

> 
> Diese Diskussion dürfte aber sowieso an allen vorbei gehen, die
> Urheberrecht für Naturrecht halten.

Ja klar, das Urheberrecht liegt immer bei der "Natur", dem
allumfassenden
Gott, oder ähnlichem, denn ohne diese Grundlage wäre Nichts, mal etwas
'rum philosophiert. Weiterhin könnte man argumentieren, dass Alles
schon da sei und der Urheber, nur derjenige ist, der das Eine (Werk) 
aus dem Unterbewußten in das Bewußte überführt hat. Aber da es schon 
existent war (im Unterbewußten), kann er nach unserem Recht wiederum 
nicht der Urheber sein. q.e.d.

Gruß
Thomas