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Nachtrag zu: Internet am Arbeitsplatz und geldwerter Vorteil



Inzwischen habe ich das Dokument aufgetrieben, auf
daß sich die Stuttgarter Zeitung damals bezog:

http://www.bundesfinanzministerium.de/fachveroeff/AbtIV/telrtf.exe

Das Schreiben stammt übrigens vom 24. Mai, ein Beleg dafür, daß das
wohl kaum jemand liest.

Folgender Absatz wurde in der Diskussion nicht zitiert:

| Bei privater Mitbenutzung des Telefonanschlusses und von Internet- und
| sonstigen Online-Verbindungen im Betrieb ist nur das dem Arbeitgeber
| entstandene Verbindungsentgelt anzusetzen (>BFH vom 22.10.1976 - BStBl
| 1977 II S. 99); § 8 Abs. 2 Satz 9 und Abs. 3 EStG bleibt unberührt.

Wenn der Arbeitgeber also kein Verbindungsentgelt bezahlt, ist er aus
dem Schneider.

Übrigens handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument immer noch um
die offizielle Position des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß bis zum 1. Januar eine neue
Fassung erschienen ist.