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Re: Nachtrag zu: Internet am Arbeitsplatz und geldwerter Vorteil



* Florian Weimer wrote:
>| Bei privater Mitbenutzung des Telefonanschlusses und von Internet- und
>| sonstigen Online-Verbindungen im Betrieb ist nur das dem Arbeitgeber
>| entstandene Verbindungsentgelt anzusetzen (>BFH vom 22.10.1976 - BStBl
>| 1977 II S. 99); § 8 Abs. 2 Satz 9 und Abs. 3 EStG bleibt unberührt.
>
>Wenn der Arbeitgeber also kein Verbindungsentgelt bezahlt, ist er aus
>dem Schneider.

Volumenentgelt?