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Re: Nachtrag zu: Internet am Arbeitsplatz und geldwerter Vorteil



lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke) writes:

> * Florian Weimer wrote:
> >| Bei privater Mitbenutzung des Telefonanschlusses und von Internet- und
> >| sonstigen Online-Verbindungen im Betrieb ist nur das dem Arbeitgeber
> >| entstandene Verbindungsentgelt anzusetzen (>BFH vom 22.10.1976 - BStBl
> >| 1977 II S. 99); § 8 Abs. 2 Satz 9 und Abs. 3 EStG bleibt unberührt.
> >
> >Wenn der Arbeitgeber also kein Verbindungsentgelt bezahlt, ist er aus
> >dem Schneider.
> 
> Volumenentgelt?

Naiv würde ich sagen: Wenn Volumenentgelt gemeint ist, würde dort
Volumenentgelt stehen.

Abgesehen davon kann ich die Verbindungsdauer immerhin noch von Hand
mit der Stoppuhr messen. In Firmennetzen sieht es mit user-based IP
accounting dagegen weitaus ungünstiger aus. Eine manuelle Erfassung
des kostenverursachenden Übertragungsvolumens ist kaum möglich, die
automatische ist ebenfalls extrem schwierig, will man nicht die
Netznutzung massiv beeinflussen.