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Re: [florian.effenberger@operamail.com: CSU will Domain-Vergabe verstaatlichen]



On 20 Aug 2000, at 23:00, Sven Türpe wrote:

> Zur Beseitigung des Konfliktpotentials muß man zum einen die
> verschiedenen Klassen von Waren und Dienstleistungen auch im
> Namensraum des Netzes trennen. Gleichlautende, aber nicht
> identische Marken werden damit auf verschiedene Domainnamen
> abgebildet, etwa koks.brennstoffe.usw vs. koks.betaeubungs-
> mittel.usw.

Die Markenverletzung endet nicht an der Gebuehrenklassengrenze. Man
kann z.B. u.U. eine fuer "Datentraeger mit darauf gespeicherten
Datenverarbeitungsprogrammen" in Klasse 09 registrierte Marke durch
Gebrauch im Zusammenhang mit der "Dienstleistung des Erstellens von
Datenverarbeitungsprogrammen" (was als Marke normalerweise in Klasse
42 faellt) verletzen, denn zwischen beiden besteht i.d.R.
"Aehnlichkeit" im markenrechtlichen Sinne. Nicht umsonst heissen die
Klassen "Gebuehrenklassen", denn ihr eigentlicher Zweck ist nicht die
Abgrenzung von Verletzungstatbestaenden, sondern die Bemessung der
fuer eine Markenanmeldung an das Amt abzufuehrenden Gebuehren.

> Zum anderen -- deshalb .tm.tld -- braucht man einen abgegrenz-
> ten Teil des Namensraumes, in den ausschließlich Markenrecht
> abgebildet wird, während es außerhalb dieses Teilraumes aus-
> drücklich nicht angewendet wird. Markenrecht behandelt nur
> einen Teilaspekt der Verwendung von Namen; Probleme, die sich
> etwa aus der Existenz namensgleicher Privatleute, Freiberufler
> oder Handwerksbetriebe ergeben, müssen mit anderen Strukturen
> aufgelöst werden. Als Seiteneffekt werden damit Konflikte zwi-
> schen gleichlautenden Namen aus unterschiedlich strukturierten
> Domänen vermieden, also beispielsweise zwischen der Marke Mül-
> ler für Lebensmittel und dem Familiennamen Müller.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Markenrecht derart
modifiziert wird, dass die Eintragung und/oder Verwendung der Domain
"COCACOLA.DE" keine Markenverletzung darstellt, weil man den
Getraenkekonzern in "COCACOLA.TM.DE" abgeschoben hat. Eine Eintragung
einer Wortmarke monopolisiert beide Benutzungsformen.

> Man könnte natürlich auch alles lassen, wie es ist, und ledig-
> lich klarstellen, daß das Markenrecht keine Anwendung finden
> kann.

Die Chancen zur politischen Durchsetzung derartiger Konzepte sind
verschwindend gering.

Ausserdem sollte man auch sehen, dass das Markenrecht nicht nur ein
Stoerfaktor ist, sondern in jeder Marktwirtschaft eine wichtige
Funktion erfuellt, naemlich die Sicherstellung der ueber die Zeit
hinweg andauernden Identifizierbarkeit von Anbietern. Wenn jeder im
Netz unter COCACOLA auftreten darf, kann schliesslich keiner mehr
objektiv erkennen, welche Inhalte von dem Unternehmen stammen,
welches ein bestimmtes "COCA COLA" genanntes Getraenk vermarktet, und
welche von Dritten stammen.

--AHH