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Re: [florian.effenberger@operamail.com: CSU will Domain-Vergabe verstaatlichen]



Axel H Horns schrieb:

> Nein trifft so nicht zu. Marken koennen fuer verschiedene Waren / 
> Dienstleistungen koexistieren. Domains xyz.tm.tld etc nicht.

Deshalb muß die Struktur, die diese Koexistenz ermöglicht, in
den Namensraum abgebildet werden, wenn man das Markenrecht auf
Domainnamen anwenden möchte. Das ist der entscheidende Punkt
und nicht das .tm.tld. Ein flacher Namensraum, sei es direkt
unter .tld, unter .tm.tld oder sonstwo, führt zu Konflikten,
die das Markenrecht nicht auflösen kann.

Zur Beseitigung des Konfliktpotentials muß man zum einen die
verschiedenen Klassen von Waren und Dienstleistungen auch im
Namensraum des Netzes trennen. Gleichlautende, aber nicht
identische Marken werden damit auf verschiedene Domainnamen
abgebildet, etwa koks.brennstoffe.usw vs. koks.betaeubungs-
mittel.usw. Alternativ könnte man namensunabhängige Objekt-
identitäten einführen und so die mehrfache Verwendung ein
und desselben Namens ermöglichen, aber das wäre im Kontext
DNS wohl nicht wirklich nützlich.

Zum anderen -- deshalb .tm.tld -- braucht man einen abgegrenz-
ten Teil des Namensraumes, in den ausschließlich Markenrecht
abgebildet wird, während es außerhalb dieses Teilraumes aus-
drücklich nicht angewendet wird. Markenrecht behandelt nur
einen Teilaspekt der Verwendung von Namen; Probleme, die sich
etwa aus der Existenz namensgleicher Privatleute, Freiberufler
oder Handwerksbetriebe ergeben, müssen mit anderen Strukturen
aufgelöst werden. Als Seiteneffekt werden damit Konflikte zwi-
schen gleichlautenden Namen aus unterschiedlich strukturierten
Domänen vermieden, also beispielsweise zwischen der Marke Mül-
ler für Lebensmittel und dem Familiennamen Müller.

Dann ist es drittens auch kein Problem, neben den Abbildungen
von RL-Strukturen weitere Teilnamensräume mit willkürlich ge-
wählten Vergaberegeln zu betreiben, etwa dem derzeit benutzen
Verfahren oder einer Versteigerung von Namen durch die RegTP.

Man könnte natürlich auch alles lassen, wie es ist, und ledig-
lich klarstellen, daß das Markenrecht keine Anwendung finden 
kann.

Gruß
	Sven

-- 
Sven Türpe, Am Eichwinkel 18a, 04279 Leipzig; +49-177-2709551