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Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale



> herauskommen. Allerdings ist dies nicht durch "Verfassungs-
> evolution", sondern nur durch "Revolution" möglich; eine
> Rechtsordnung kann ihre Normativität nur innerhalb ihrer selbst
> entfalten und nicht über sich hinausgehen.

Es ist allerdings immer moeglich, die Revolution als Evolution auszugeben,
wenn nur unter den Juristen ein Konsens herrscht.  Die Entgrenzung des
Patentwesens und Beseitigung des Instanzenzuges in diesem Bereich ist nur
das mir gerade vertrauteste Beispiel.  Zum Konsens der Juristen, nicht
genau fragen zu wollen, s. Lamy in Anhang F.7 in

	http://swpat.ffii.org/xatra/epue28/epue28de.pdf

-phm