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Re: Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale
- To: Henning Fischer <Henning.Fischer@gmd.de>
- Subject: Re: Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Tue, 5 Sep 2000 11:13:09 +0200 (CEST)
- cc: Markus Schaaf <m.schaaf.exp-dec-2000@gmx.de>, debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <Pine.BSF.4.21.0009050001420.334-100000@moritz.alleswirdgelber>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> Aber am Rande: was sagt man denn zu der letzten Verheugen/Fischer
> Kontroverse ? V. hatte vorgeschlagen, ueber die Beitrittskandidaten
> abstimmen zu lassen.......Euro etc waren ja schon nicht
> abstimmungswuerdig.
>
> Frage mich, ob diese notorische Behauptung, die Verfassung lasse solche
> Abstimmungen nicht zu, nicht so ein aehnliches leeres Geruecht ist, ganz
Also, in Art 20 II GG steht einfach: (...) Sie wird vom Volk in Wahlen und
Abstimmungen (..) ausgeuebt. Dass solche Abstimmungen bisher nur in Fragen
der Laenderneugliederung vorgekommen sind, ist ja kein Argument.
Wahrscheinlich kann man das aber nicht ueberpruefen lassen....jedenfalls
schulmaessig. So ein Geruecht ist ja kein Eingriff, was immer man fuer
Rechte haben mag. Wie macht man daraus einen Fall ? Stimmen wir einfach
einmal ab und legen das Ergebnis der Bundesregierung vor, die weist es
zurueck, das ist dann wohl beschwerdefaehig.