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Re: [FYI] Innenminister Schily: Anonymität im Internet ist kein Grundrecht



Das ist original das französische Gesetz von diesem Jahr, 
gegen das IRIS und andere von GILC Sturm gelaufen sind. 
Der Conseil consitutionnel hat einige Bestimmungen des 
Gesetzes aufgehoben, allerdings war das Verbot der Anonymität
nicht darunter. Der Ansatz erscheint nur möglich für die klassische 
Veröffentlichung im Web. Das TDG verlangt eine Identifizierung 
nur für kommerzielle Web-Site's. Aus gutem Grund, denn:

Mit dem Verbot der Anonymität werden Web-Chats (die hier eh 
keiner mag, soweit ich übersehen kann) faktisch vom Staat 
verpflichtend zu big brother werden weil der Anbieter die 
evtl. Pseudonyme auflösen können muss. Es verträgt sich nicht 
mit Publius und anderen Systemen der anonymen Veröffentlichung. 
Anon-Remailer, News-to-Web Gateways wie Deja und andere Dinge 
werden unmöglich. Die Lösung anzudenken und in die Diskussion 
zu werfen ist legitim. Es ist an uns, die Nachteile und die 
Unausgegorenheit des Ansatzes deutlich zu machen. 

Im Grunde ist der Vorschlag direkt gegen die Bemühungen der 
deutschen Datenschützer gerichtet. Es wird interessant zu 
hören, wie die Datenschützer antworten werden. 

Ich finde es voreilig zu sagen, dass Anonymität kein Grundrecht 
ist, denn die Verbindung von Anonymität und informationeller 
Selbstbestimmung bzw. allgemeinem Persönlichkeitsrecht und 
anderen Grundrechten ist bisher kaum diskutiert. Die Hexenjagd 
auf rechtsradikale Seiten (die ohnehin zu einem hohen Prozentsatz 
in den USA liegen, wo sie durch das First Amendment geschützt sind)
sollte nicht dazu führen, dass ohne grosse Überlegungen das Kind 
mit dem Bade ausgeschüttet wird. Ob ich in Deutschland rechtradikale 
Seiten jetzt einmal oder mehrfach verbiete, hat auf die Seiten 
in den USA kaum eine Auswirkung, es sei denn der Autor sitzt in 
Deutschland. Der wird aber wohl kaum seine Adresse in 
Deutschland auf seiner US-Seite deklarieren....

Es handelt sich also um ein untaugliches Mittel. Ist der Autor 
nicht bekannt, dann kann die Rechtsgutsverletzung durch Löschung 
der Seite jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. 
Den notwendigen Ansprechpartner erhält man über das DNS und dort 
den Admin-c contact. Den Täter zu schnappen ist ein wenig mehr 
Arbeit, wenn er seine Identität nicht deklariert. Wenn ich aber 
von vorneherein weiss, dass ich was verbotenes tun will, dann 
werde ich auch auf die Nennung meiner Identität verzichten. Die 
Forderung klingt so, als wollten wir Bankräuber verpflichten, sich 
vorher auszuweisen, bevor sie eine Bank ausrauben. Natürlich würde 
das der Polizei die Arbeit ungemein erleichtern.....

Gruss

Rigo

On Fri, Sep 08, 2000 at 09:39:56PM +0200, Axel H Horns wrote:
> http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.09.00-005/
> 
> ------------------------------- CUT -------------------------------
> 
> Innenminister Schily: Anonymität im Internet ist kein Grundrecht  
> 
> Bundesinnenminister Otto Schily hat sich für einen Zwang zur 
> Identifizierung der Nutzer bestimmter Internet-Dienste ausgesprochen. 
> Anonymität im Internet sei nicht die Voraussetzung für die Ausübung 
> des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, erklärte Schily im 
> Interview mit c't.  
> 
> Das Recht auf anonyme Nutzung von Telediensten ziele auf den Schutz 
> der Privatsphäre, damit durch Protokollierungen keine vollständigen 
> Nutzerprofile entstünden. Dies dürfe allerdings nicht so weit gehen, 
> dass inkognito strafbare Inhalte in das Internet gestellt, 
> Hackerangriffe verübt oder Viren verbreitet würden. "Hier sind die 
> Diensteanbieter gefordert, durch den rechtlich möglichen Zwang zur 
> Identifikation eines Nutzers bei der Nutzung bestimmter Dienste – 
> etwa Einstellen von Dateien auf Web-Servern – mitzuhelfen, illegale 
> Internet-Aktivitäten zu verhindern", erklärte der 
> Bundesinnenminister.  
> 
> [...]
> 
> Das vollständige Interview mit Bundesinnenminister Otto Schily bringt 
> c't in Ausgabe 19/2000 (ab dem 11. September im Handel). (jk/c't)  
> 
> ------------------------------- CUT -------------------------------