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Re: Ausblenden im Wege des Polizeirechts



In ripley.lists.fitug, you wrote:
>>(Schusswaffen in den USA) 
>Das ist eine falsche Argumentation, wie das Beispiel der USA 
>zeigt. Dort kann jeder eine Waffe haben und es macht alles nur 
>noch viel schlimmer. 
>
>Fazit: Nicht alles, was hinkt, ist ein guter Vergleich....

Hinkt nicht wirklich. In einigen Staaten sind vollautomatische
("Dauerfeuer") Waffen verboten, halbautomatische (Patrone wird nach
abfeuern der vorherigen nachgeladen) jedoch erlaubt.
Ein AK-47 (russ. Armeegewehr) laesst sich mittels einer einzigen Bohrung
in ein vollautomatisches Gewehr verwandeln.
Die Anleitung dazu ist durch das "First Amendment" gedeckt.

Ein "telnet nt.rechner 139" waere erlaubt, ein "echo irgendwas|telnet
nt.rechner 139" waere das Aequivalent zum eingesetzten Bohrer.

Schusswaffen > Kaliber .50 mit Hartmetallkern ("panzerbrechend") sind in
den USA verboten (nicht im normalen Geschaeft erhaltlich).

Unterbinden laesst sich der illegale Handel mit ~8-10 kg schweren
Gewehren nicht wirklich.

Definiere "panzerbrechend" in Software.
In Visual Basic lassen sich IIRC raw Sockets (Grundvoraussetznug vieler
Angriffe) auf Benutzerebene realisieren.

Gruss
Thorsten