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Re: Ausblenden im Wege des Polizeirechts



Rigo Wenning wrote:
> 
> On Tue, Sep 12, 2000 at 10:38:08AM +0200, Dr. H. Jochen Krieger wrote:
> > > Daher ist es grundsätzlich wünschenswert, die Verbreitung dieser
> > > Tools nicht allgemein zu verbieten, aber ihren Einsatz zu
> > > beschränken und nur Personen zu erlauben, die ein berechtigtes
> > > Interesse vorweisen.
> >
> > Das waere so eine Art Analogie zum Waffenschein, wobei die
> > Polizei, wenn ich die erste Aussage dazunehme stets diese
> > "Waffe" erhielte. Dann bekaemen wir in verschaerfter Form
> > dieselbe Entwicklung wie bei den Fausfeuerwaffen. Kriminelle
> > haben noch nie Probleme gehabt, sich Ballermaenner anzuschaffen,
> > nur der gesetzestreue Buerger.
> >
> Das ist eine falsche Argumentation, wie das Beispiel der USA
> zeigt. Dort kann jeder eine Waffe haben und es macht alles nur
> noch viel schlimmer.
> 
> Fazit: Nicht alles, was hinkt, ist ein guter Vergleich....

Zugegeben. So ist das eben mit Vergleichen. Es bleibt aber die
Frage, wer den wohl das Recht erhaelt, Hackertools zu
"besitzen". 

H.Jochen Krieger
mailto:krieger@transpatent.com
http://transpatent.com/ra_krieger