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Re: [FYI] Neues Urheberrecht verteuert Scanner



> Nein. Der Gesezgeber will mit der Geraeteabgabe eine "Pauschalierung"
> erzwingen (sonst wuerde der ja keine *Geraete*abgabe machen).

Darf der Staat eigentlich solche steuerartigen Abgaben zwangsweise
für Dritte (hier VG bla) eintreiben? Die Kirchensteuer z.B. ist
ja quasi freiwillig und trotzdem gab es darüber Diskussionen ...

Irgendwie bezweifle ich noch, daß das Ganze rechtmäßig ist.
Immerhin ist es genau geregelt, was ich zu welchem Zweck (nicht)
kopieren darf bzw. der Zustimmung des Urhebers o.ä. bedarf. Steht
in jedem Buch vorne drin.

Soll ich also für ein unterstelltes Vergehen schon im Voraus
bezahlen? Wie wäre es mit einer allgemeinen Geschwindigkeits-
übertretungsabgabe für Autofahrer. Die Masse der Verstöße wird ja
offensichtlich nicht entdeckt und könnte somit pauschal abgegolten
werden. Wenn man erwischt wird, muß man natürlich weiterhin zahlen.
(Wenn ich mit einem Kopierer, auf den ich schon Copy-Strafe gezahlt
habe, eine Urheberrechtsverletzung begehe, ist das doch immer noch
ein Vergehen, oder?)

Ich check's nicht!

MfG