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Re: [FYI] Neues Urheberrecht verteuert Scanner



On 17 Sep 2000, at 21:55, Markus Schaaf wrote:

> Irgendwie bezweifle ich noch, daß das Ganze rechtmäßig ist.
> Immerhin ist es genau geregelt, was ich zu welchem Zweck (nicht)
> kopieren darf bzw. der Zustimmung des Urhebers o.ä. bedarf. Steht in
> jedem Buch vorne drin.

Das Urheberrecht hat (noch?) bestimmte Schranken. So darf man z.B.
unter gewissen Umstaenden fuer private Zwecke Kopien ziehen (z.B. aus
Buechern), wenn es keine Software ist (dafuer gelten engere
Schrankenbestimmungen). Auch darf man fuer private Zwecke eine
Rundfunksendung mitschneiden etc. pp. Diese Kopierrechte sollen nach
dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht voellig unentgltlich sein.
Als Kompensation dafuer hat der _Gesetzgeber_ bestimmt, dass _jeder_,
der Kopierequipment oder -Medien erwirbt, eine Pauschale an die
Urheber (sprich an die VG) abfuehrt, weil man damit rechnet, dass er
more or less viele -legale(!)- Privatkopien anfertigt.

Das Ganze war mal angedacht im Bereich von Pfennigen oder Groschen
bei den Medien und ein paar Mark bei Geraeten. Da erschien es
legitim, auf "Einzalfallgerechtigkeit" zu verzichten.

Das Problem ist, dass jetzt nicht nur PCs Kopiermaschinen sind; im
Grunde genommen ist das ganze Internet rein technisch eine einzige
Mega-Global-Kopiermaschine.

Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber wachsen in Groessenordnungen,
die (z.B. heute bei Scannern) gegenueber dem reinen Geraetepreis
nicht mehr vernachlaessigbar sind. Und die geforderten Betraege
werden immer hoeher.

Heute morgen im DLF ein Interview mit dem IBM-Staudt als Sprecher von
D21. Sinngemaess: "Wir sind gegen Urheberrechtsabgaben. Es gibt heute
bessere technische Methoden zur Abrechnung der Urheberrechte".

Da muss man sich politisch *genau* ueberlegen, wie man sich dazu
stellt. Staudt sagt, schafft die Urheberrechtsabgabe ab und
ueberzieht die gesamte Medienwirtschaft mit digitalen
Kopierschutzenrichtungen.

Das waere in der Tat _eine_ Loesung: Abschaffung diverser
Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes, die bislang das Erstellen
privater Kopien ermoeglicht haben, und Durchsetzung des universellen
Kopierverbotes mit technischen Mitteln. Im Gegenzug wird dann die
Urheberrechtsabgabe gestrichen.

Manche aus der Branche moegen vielleicht auch darauf spekulieren, die
Schrankenbestimmungen und die Urheberrechtsabgabe im Gesetz zu
belassen, um dann den Konsumenten durch Durchsetzung von
Kopierschutztools trotzdem am Privatkopieren zu hindern. D.h. doppelt
kassieren, einmal direkt und indirekt fuer ein Kopierrecht, welches
de facto nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dies waere sicher keine
begruessenswerte Loesung.

Eine dritte Loesung bestuende darin, die Urheberrechtsabgabe zu
belassen und politisch als Instrument gegen Kopierschutzmechanismen
einzusetzen. Wie das allerdings gehen soll, ohne eine verheerende
Verteuerung von IT-Equipment in DE zu haben, ist mir unklar.

Man muesste mal nachlesen, wie das in anderen Staaten gehandhabt wird.

> Soll ich also für ein unterstelltes Vergehen schon im Voraus
> bezahlen? Wie wäre es mit einer allgemeinen Geschwindigkeits-
> übertretungsabgabe für Autofahrer. Die Masse der Verstöße wird ja
> offensichtlich nicht entdeckt und könnte somit pauschal abgegolten
> werden. Wenn man erwischt wird, muß man natürlich weiterhin zahlen.

Neeeneee. Es wird eine allgemeine Geschwindigkeitsuebertretungslizenz
erlassen, und im Gegenzug wird der mittlere Bussgeldbetrag
pauschaliert vom KFZ-Halter eingezogen ;-)

--AHH