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Re: [FYI] Neues Urheberrecht verteuert Scanner



Axel H Horns wrote:

HJK meint ganz unmassgeblich

> 
> On 17 Sep 2000, at 21:55, Markus Schaaf wrote:
> 
> > Irgendwie bezweifle ich noch, daß das Ganze rechtmäßig ist.
> > Immerhin ist es genau geregelt, was ich zu welchem Zweck (nicht)
> > kopieren darf bzw. der Zustimmung des Urhebers o.ä. bedarf. Steht in
> > jedem Buch vorne drin.
> 
> Das Urheberrecht hat (noch?) bestimmte Schranken. So darf man z.B.
> unter gewissen Umstaenden fuer private Zwecke Kopien ziehen (z.B. aus
> Buechern),

Dafuer habe ich, bzw. der Hersteller im Rahmen des Kopiererkaufs
gezahlt. Die Kopiererabgabe ist alt und damals ziemlich(?)
lautlos ueber die Buehne gegangen. 

 wenn es keine Software ist (dafuer gelten engere
> Schrankenbestimmungen). Auch darf man fuer private Zwecke eine
> Rundfunksendung mitschneiden etc. pp.

Das ist doch auch durch eine alte Geraetebgabe gedeckt.

> Diese Kopierrechte sollen nach
> dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht voellig unentgltlich sein.
> Als Kompensation dafuer hat der _Gesetzgeber_ bestimmt, dass _jeder_,
> der Kopierequipment oder -Medien erwirbt, eine Pauschale an die
> Urheber (sprich an die VG) abfuehrt, weil man damit rechnet, dass er
> more or less viele -legale(!)- Privatkopien anfertigt.
> 
> Das Ganze war mal angedacht im Bereich von Pfennigen oder Groschen
> bei den Medien und ein paar Mark bei Geraeten. Da erschien es
> legitim, auf "Einzalfallgerechtigkeit" zu verzichten.

Ich denke, wir kommen jetzt in ganz andere Qualitaetsbereiche,
die das gesamte Urheberrecht neu auf den Pruefstand stellen
sollten. 

Die Scannerabgabe ist eigentlich auch alt, war nur nicht so
recht im Bewusstsein. Es gab sie schon immer (in
Internetzeitraeumen) eine Abgabe auf schnelle Scanner. Deshalb
werden in Deutschland zu vertretbaren Preisen nur kuenstlich
verlangsamte Scanner angeboten (die man aber zuruecktunen kann).
Scanner dienen dazu, Printwerke zu digitalisieren, was
unbegrenzte Kopiermoeglichhkeiten und eigene Verwertungen
eroeffnet. Sie dienen also dem Schutz der Printautoren, die VG
Wort vielleicht halbwegs gerecht im Griff hat. Ich habe
allerdings noch keinen Pfennig gesehen, obwohl ich weiss, dass
das Printwerk und unsere Monatsrundschreiben munter kopiert
werden, zumindest intern. Allerdings habe ich mich der VG-Wort
auch nicht anvertraut. Warum soll ich zur Finanzierung der
Festessen des Praesidenten beitragen? 

 
> Das Problem ist, dass jetzt nicht nur PCs Kopiermaschinen sind; im
> Grunde genommen ist das ganze Internet rein technisch eine einzige
> Mega-Global-Kopiermaschine.

Das ist die eine Seite. Zu fragen ist aber, ob die gesamten
Abgaben und warum den Printverlagen und indirekt den
Printautoren zukommen sollen. Eine solche Abgabe wuerde
voraussetzen, dass die VG-Wort erst mal ein Verteilungssystem
fuer die Online-Autoren schafft, um da zu verteilen, wo der
Geist sprueht. Das haette auch den Vorteil, dass dann endlich
mal der Autor zu seinem gerechten Lohn kommt und nicht die
Geistvermarktungsindustrie. 

> Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber wachsen in Groessenordnungen,
> die (z.B. heute bei Scannern) gegenueber dem reinen Geraetepreis
> nicht mehr vernachlaessigbar sind. Und die geforderten Betraege
> werden immer hoeher.
> 
> Heute morgen im DLF ein Interview mit dem IBM-Staudt als Sprecher von
> D21. Sinngemaess: "Wir sind gegen Urheberrechtsabgaben. Es gibt heute
> bessere technische Methoden zur Abrechnung der Urheberrechte".

Richtig. Dagegen sind aber die herkoemmlichen Vermarkter der
Autoren. Wenn die pfruende schon schwindet, wollen die
wenigstens ein Schmerzensgeld. 

> Da muss man sich politisch *genau* ueberlegen, wie man sich dazu
> stellt. Staudt sagt, schafft die Urheberrechtsabgabe ab und
> ueberzieht die gesamte Medienwirtschaft mit digitalen
> Kopierschutzenrichtungen.
> 
> Das waere in der Tat _eine_ Loesung: Abschaffung diverser
> Schrankenbestimmungen des Urheberrechtes, die bislang das Erstellen
> privater Kopien ermoeglicht haben, und Durchsetzung des universellen
> Kopierverbotes mit technischen Mitteln. Im Gegenzug wird dann die
> Urheberrechtsabgabe gestrichen.
> 
> Manche aus der Branche moegen vielleicht auch darauf spekulieren, die
> Schrankenbestimmungen und die Urheberrechtsabgabe im Gesetz zu
> belassen, um dann den Konsumenten durch Durchsetzung von
> Kopierschutztools trotzdem am Privatkopieren zu hindern. D.h. doppelt
> kassieren, einmal direkt und indirekt fuer ein Kopierrecht, welches
> de facto nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dies waere sicher keine
> begruessenswerte Loesung.

So aber wollen es die Geldeliten dieser Welt. 

> Eine dritte Loesung bestuende darin, die Urheberrechtsabgabe zu
> belassen und politisch als Instrument gegen Kopierschutzmechanismen
> einzusetzen. Wie das allerdings gehen soll, ohne eine verheerende
> Verteuerung von IT-Equipment in DE zu haben, ist mir unklar.
> 
> Man muesste mal nachlesen, wie das in anderen Staaten gehandhabt wird.

Jedenfalls die Geraeteabgabe, wie wohl die ganze "Gerechtigkeit"
ueber Verwertungsgesellschaften ist nach meiner Kenntnis eine
deutsche Spezialitaet. Ich lasse mich aber gerne berichtigen. 
 
> > Soll ich also für ein unterstelltes Vergehen schon im Voraus
> > bezahlen? Wie wäre es mit einer allgemeinen Geschwindigkeits-
> > übertretungsabgabe für Autofahrer. Die Masse der Verstöße wird ja
> > offensichtlich nicht entdeckt und könnte somit pauschal abgegolten
> > werden. Wenn man erwischt wird, muß man natürlich weiterhin zahlen.
> 
> Neeeneee. Es wird eine allgemeine Geschwindigkeitsuebertretungslizenz
> erlassen, und im Gegenzug wird der mittlere Bussgeldbetrag
> pauschaliert vom KFZ-Halter eingezogen ;-)

Beides huebsch hinkende Beispiele. Aber schoen sind se doch.

> 
> --AHH

-- 
H.Jochen Krieger
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