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Re: [FYI] Mosiek-Urbahn (CDU) fordert die Ausgestaltung des Jugendschutzrechtes,damit der Zugang zur gewaltt ätigen Computer-Re



Moin,

>(>Taschengeld). Kein Elter kann rechtlich was machen, wenn Kind
>sich einen (gebrauchten) Rechner für bspw. 100 DM kauft. Außer
>natürlich "erzieherisch auf das Kind einwirken".

Bitte in diesem Thread mindestens unterscheiden: Kind - Jugendlicher
- Erwachsener. Ein Kind untersteht eindeutig der Aufsicht erwachsener
Eltern. Ein Erwachsener untersteht unter gesunden Umstaenden als
Person seiner eigenen Aufsicht und gibt diese Souveraenitaet nur in
Teilen und funktional begruendet (bspw. bei der Arbeit, als Patient
beim chirurgischen Eingriff oder als Teilnehmer am Autoverkehr,
Staatsbuerger, Ehepartner...) ab.

Spannend wird es demnach beim Jugendlichen, der im Uebergang zwischen
unmuendigem Kind und muendigem (also fuer sich selbst sprechenden)
Erwachsenen steht. Im Medium Jugend bearbeitet die moderne
Gesellschaft die modernen Aporien einer unselbstaendigen
Selbstaendigkeit ab. Traditionale Gesellschaften haben hiermit kein
Problem, sie kennen nur den ploetzlichen Uebertritt vom Kind zum
Erwachsenen. 

Gruss, Martin
-- 
Martin Rost - http://www.netzservice.de/Home/maro/ - Germany, Kiel