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Re: ICANN und Warenzeichen.



Gut das Du das nochmal erlaeuterst !

On 30 Oct 2000, Lutz Donnerhacke wrote:

> >um einzelne Nameserver ginge. Das DNS ist nicht gerichtsfest. Es sind doch

> Eben. Trademark law tritt immer dann in Kraft, wenn ein Ding benennende
> Eigenschaften hat. Dabei gilt stets das Gesetz, daß durch mindestens einen
> Beteiligten anwendbar ist. Es ist also illusorisch zu glauben, ICANN könne
> eine benennendes (über)nationales (über)klassifizierendes System gegen
> herrschene Gesetze halten. Das sind eben NICHT NUR amerikanische Gerichte.

Da koennte man vielleicht doch noch mal nachhaken. 

Der Onlinekasinofall war vielleicht etwas speziell. Nun: was ist denn,
wenn ein deutscher Nameserverbetreiber sagt, er koenne nichts machen,
sein names file werde automatisch geupdated, man moege doch in Marina del
Rey klagen ?

Betrifft natuerlich nur .com... 

H.