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Re: ICANN und Warenzeichen.
- To: Lutz Donnerhacke <lutz@iks-jena.de>
- Subject: Re: ICANN und Warenzeichen.
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Mon, 30 Oct 2000 10:42:50 +0100 (CET)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <slrn8vqbpe.ks.lutz@taranis.iks-jena.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Gut das Du das nochmal erlaeuterst !
On 30 Oct 2000, Lutz Donnerhacke wrote:
> >um einzelne Nameserver ginge. Das DNS ist nicht gerichtsfest. Es sind doch
> Eben. Trademark law tritt immer dann in Kraft, wenn ein Ding benennende
> Eigenschaften hat. Dabei gilt stets das Gesetz, daß durch mindestens einen
> Beteiligten anwendbar ist. Es ist also illusorisch zu glauben, ICANN könne
> eine benennendes (über)nationales (über)klassifizierendes System gegen
> herrschene Gesetze halten. Das sind eben NICHT NUR amerikanische Gerichte.
Da koennte man vielleicht doch noch mal nachhaken.
Der Onlinekasinofall war vielleicht etwas speziell. Nun: was ist denn,
wenn ein deutscher Nameserverbetreiber sagt, er koenne nichts machen,
sein names file werde automatisch geupdated, man moege doch in Marina del
Rey klagen ?
Betrifft natuerlich nur .com...
H.