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Re: ICANN und Warenzeichen.



* Heiko Recktenwald wrote:
>Aber wie auch immer, letztlich entscheiden amerikanische Gerichte. Und die
>Gerichte wuerden auch entscheiden, wenn es nicht um den Root sondern nur
>um einzelne Nameserver ginge. Das DNS ist nicht gerichtsfest. Es sind doch
>sogar schon Naneserverbetreiber oder solche, die eine Registrierung eines
>Onlionekasinos betrieben haben, hopsgenommen worden, von einem hiesigen
>Gericht.

Eben. Trademark law tritt immer dann in Kraft, wenn ein Ding benennende
Eigenschaften hat. Dabei gilt stets das Gesetz, daß durch mindestens einen
Beteiligten anwendbar ist. Es ist also illusorisch zu glauben, ICANN könne
eine benennendes (über)nationales (über)klassifizierendes System gegen
herrschene Gesetze halten. Das sind eben NICHT NUR amerikanische Gerichte.
Was ICANN kann - und bisher versäumt - ist die Schaffung eines
Schlichtungsprozesses, der eine Grundsatzinstanz hat. Der momentane Weg ist,
einen Schlichtungsprozess zum Nachteil des Klägers einzuführen, der nur auf
gerichtlichem Wege angefochten werden kann. Jeder Kläger mit mehr als zwei
Hirnzellen wird sofort den gerichtlichen Weg beschreiten und damit das
Schlichtungssystem ab absurdum führen.