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Re: [FYI] Neues zu RPS



On Tue, 31 Oct 2000, Holger Veit wrote:

> > oder irre ich mich ?
> 
> Naivitaet schuetzt im Recht nicht vor Bestrafung. Wie war das noch mit
> einer Anzeige, wenn man sein Auto nicht ordentlich abschliesst?

?

> > wenn ich meine CD-Sammlung auf meinen Server packe, in ein verzeichnis,
> > das nicht offen verlinkt ist und die Suchmaschinen nun mal zugriff darauf
> > haben, so daß andere menschen sich ohne erlaubnis und ohne jegliches
> > angebot von mir auf diese mp3s linken, dann ist das doch wohl nicht mein
> > verschulden. 
> 
> Doch. Unterlassung. Du unterlaesst es, das Dir unter bestimmten Randbedingungen
> uebergebene Objekt (Randbedingung: Urheberrechtsparagraphen) gemaess
> diesen Gesetzen zu verwenden. Du erlaubst zumindest fahrlaessig, dass
> Fremde unberechtigt in den Genuss dieses Objektes kommen.

anders gefragt - ist es unterlassung, wenn ich die CD in meinem Rucksack
trage und mir diese jemand auf dem Marienplatz entwendet ? Ich habe in der
Tat fahrlässig meinen rucksack nicht mit Schlüssel und Schloss
verschlossen, es war jedem möglich mich im Gemenge unbemerkt zu beklauen.
Bin ich dann schuld ?
 
In diesem Fall wäre dieser "Klausichere" Verschluß sicherlich nicht
angemessen, allerdings frage ich mich auch, ob ein lagern auf einem
Computer, in der Tat ohne Sicherheitssperren, aber auch ohne
"wegbeschreibung" nicht genauso angemessen sein kann. 

> Beim heutigen Stand der Technik und des Wissens musst du davon
> ausgehen, dass Seiten, die ins Web gestellt werden, von oeffentlichen
> Suchmaschinen besucht werden - das ist sogar so gewollt. Wenn Du das nicht
> willst, darfst Du keine Seiten frei ins Web stellen. Da Du das aber wissentlich
> tust - jemand, der in der Lage ist, Seiten ins Web zu stellen, weiss auch,
> dass es Suchmaschinen gibt - wuerde ich sogar davon ausgehen, dass Du 
> billigend oder gar vorsaetzlich in Kauf nimmst, dass unberechtigte Dritte
> Dein *Angebot* nutzen. Du hast qua Urheberrecht nicht die Erlaubnis dazu,
> beliebig das Objekt weiterzuverteilen. Du bist dafuer verantwortlich, dass
> eine Weitergabe im Rahmen des Gesetzes geschieht. Das tust Du aber durch
> unkritisches ins-Web-Stellen nicht.

einverstanden. "Geheime URLs" gelten demnach nicht als angemessene
Zugangssperre ?
 
> Holger

Djenia

--
"Unpünktlichkeit ist kein Verlust an Zeit, 
 				 sondern ein Gewinn an Muße." (Ouzo Advertising)