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Re: ICANN und Warenzeichen.



>  .... in Zukunft
>  konsequent kalifornisches Recht anwenden und die Fragen nach
>  Zulässigkeit, Verbraucherschutz etc.. bitte auch nur nach
>  kalifornischem Recht stellen. 

Das ist ja genau das Problem. Dadurch das ICANN kalifornischem Recht
unterliegt, ist dieses anzuwenden.

>  Ist das DE-Nic dann eine
>  Niederlassung im konzernrechtlichen Sinne? 

Nein. Ein Verein ist ein Verein, kein Konzern. Denic ist eine
Genossenschaft.

>  Wenn ja, handelt es
>  sich nicht um ein unzulässiges Monopol und die EU darf es auch
>  noch verbieten? 

Das ist, eine sehr interessante Frage. Denic ist eine eingetragene
Genossenschaft (mein Gott haben die sich Rechtsformen
ausgedacht...vermutlich um genau diesen Problematiken zu entgehen...).
Mitglieder sind ISP's. Denic benutzt sein Stellung nicht um wirtschaftlichen
Erfolg zu erzielen, sondern die ISP's haben sich mit Denic "organisiert".
Aehnlich wie im Weinbau die Winzergenossenschaften.
Damit greift das Kartellrecht nicht.

Ich frag mich aber immer noch, warum "man" keinen Ableger von ICANN in
Europa gruenden kann. Besitzen wir den Groessenwahn einfach nicht, jemanden
zu ermaechtigen, das einfach in Zukunft zu tun?
Ich sehe die politischen Probleme so etwas zu tun. Aber gleichzeitig wuerde
es sie auch genau loesen....zumindest ein paar...
Wie siehst Du das?

Lutz, Du hast mal geschrieben (schon ein paar Tage her), es wuerde nicht
gehen. Siehst Du mehr Gruende?

Gruss
Nathalie












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