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Re: [FYI] Neues zu RPS



On Wed, Nov 01, 2000 at 10:35:12PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> > > Du versuchst hier absichtlich anscheinend einen strafbaren Tatbestand
> > > mit einem nichtstrafbaren solchen zu kreuzen, in der Hoffnung, dass
> 
> Das ist aber ein Zirkelschluss.
> 
> Warum ist denn nicht der Robot strafbar ? Erst der stellt doch den Bezug
> zur Allgemeinheit her.

Warum sollte er? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Im oeffentlichen Raum existiert keine Privatsphaere: frueher mochte man
vielleicht auf einer wenig frequentierten Strasse nachts nackt um den
Laternenpfahl herumtanzen - heute haben "sie" eine Ueberwachungskamera
aufgestellt. Aergerlich, aber es gibt kein Grundrecht auf solche 
Arten von Freiheiten. 

Wenn jemand die Freiheit besitzen soll, Dateien ins oeffentliche Netz zu
stellen, dann muessen andersrum auch andere die Freiheit haben, sich diese
ansehen zu koennen (sonst haben wir kein oeffentliches Netz und damit ein
viel schwerwiegenderes Problem, naemlich das KiPo-Problem: es gibt keine
Moeglichkeit, im voraus festzustellen, ob das, was man sich gerade runterlaedt,
illegal ist oder nicht - bei KiPos ist durch das perverse Bilderverbot
(nicht nur die _vielleicht_ dahinter stehende Tat ist pervers!) evident).

Und wenn wie im oeffentlichen Raum die Freiheit besteht, sich alles ansehen
zu duerfen, was nicht explizit durch geeigneten Sichtschutz versperrt ist
(im RL etwa Gardinen oder Laeden an den Fenstern), dann gilt das
ebenso im Netz, insbesondere auch etwa bei der Betrachtung mit technischen
Hilfsmitteln (grossflaechiges Aufnehmen etwa eines Platzes mit einer privaten
Videokamera).

Wenn ich etwa wget benutze, um mir zwecks besserer Accessgeschwindigkeit
alle Dateien einer Website zu besorgen, dann verringere ich technisch
lediglich die Zahl meiner manuellen Mausklicks. Es gibt keinen
Paragraphen, der mir verbietet, Arbeit zu sparen. Auf derselben Linie liegen
Robots (wget ist einer). Das Recht, sich fuer alles zu interessieren, was
da frei in der Gegend rumsteht, ist nicht zu verwehren; es gab bislang lediglich 
die Beschraenkung der menschlichen Lebenszeit, dass man z.B. nicht alle
existierenden Buecher lesen konnte, aber wie schon McLuhan sagte, sind
Medien eine Ausweitung der menschlichen Sinne.

Folglich bleibt der schwarze Peter nicht bei den boesen Benutzern von
suchmaschinen oder den noch viel boeseren Suchmaschinenbetreibern, sondern
bei Dir. Du kannst Dich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen, wenn man Dir
den frueher moeglichen Laternentanz vergrault. Du kannst ja, wenn das keiner
sehen soll, eine Laterne in Deinem Garten aufstellen und einen hohen Zaun
drumbauen; und ggf. dann nur die Freunde einladen. Aufs Internet bezogen:
Robots packen passwortgeschuetzte Seiten nicht an. Den Zaun musst Du bauen,
nicht diejenigen, die entsprechend ihrem guten Recht auch ein paar 
reflektierte Lichtstrahlen aus Deinem Garten (oder ein paar Bits von
Deinen oeffentlichen Webseiten) erhaschen wollen.

> Henning, Du bist doch Jakobsschueler, also Spezialist fuer
> Zurechnungsprobleme..., stell das doch mal als allgemeines
> Zurechnungsproblem dar.

Ist Recht eine Sache von spezifischen Ideologien und Denkschulen?

Holger

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