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Re: [FYI] Neues zu RPS



> >Uebrigens spricht das Gesetz nirgends von "Freunden". "Einzelne
> >Vervielfaeltigungsstuecke", also keine grosse Auflage, was das heisst wird
> >nicht gesagt.
> 
> Die Rechtsprechung schrankt zwischen 3 und 7 Vervielfältigungsstücken

Was sind das denn fuer Faelle ? Wann kommt sowas vor Gericht ?

Bei 8 oder 9 ? Oder bei 100, und das Gericht erzaehlt nur
Rechtsgeschichten ?

H.