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Re: [FYI] Neues zu RPS



> Aber ob die Vervielfaeltigung in dem RAM, sofern eine vorliegt, 
> ueberhaupt eine Vervielfaeltigungshandlung im Sinne des UrhG ist, ist
> wohl die umstrittenste Frage des Urheberrechtes ueberhaupt. 
> 
> Das "Vervielfaeltigungsstueck", koennte man sagen, muss schon irgendwie
> dauerhaft sein. Wenigstens so "dauerhaft" wie das Bild im Ram ;-)

Man muss hier auch heftig unterscheiden, ob es ums Urheberrecht oder
Softwareueberlassungsvertraege geht, SGI etc..

H.