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Re: Verlagsrecht



Hoi,

> >Trifft der Vertrag auch für Zeitungsverlage zu? Von Heise
> >(c't) habe ich "Hinweise für Autoren" bekommen, worin es
> >heißt, der Verlag erwerbe mit Zahlung des Honorars "das
> >ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich
> >unbeschränkte Recht," Urheberrechte umfassend zu nutzen.
> >
> >Diese Seltsamkeit ist mir anderswo noch nicht begegnet.

Das ist eine oft verwendete Standardformulierung, der es aber nicht ohne
weiteres gelingen wird, den Zweckbindungsgrundsatz des Para. 31 Abs. 5 UrhG

   http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#31

zu überwinden.
 
> Ich habe solche Passi durchgestrichen und meine Formulierungen
> hingeschrieben. 

Das ist immer das Beste. 

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Mayer


-- 
Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de