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Re[2]: Verlagsrecht



Ich wuerde mir an Kristians Stelle keine grosse Sorgen machen. Das
Urheberrecht liegt grundsaetzlich beim Autoren und kann nur mit
ausdruecklicher Zustimmung abgetreten werden. Kristian, in deinem Fall hat der
Verlag es schlicht versaeumt, dir einen so genannten Autorenvertrag zu
schicken (den man uebrigens nicht unterschreiben muss - das
schlimmste, was passieren kann, ist, dass du dann keine Auftraege mehr
bekommst). Daher kannst du deine Artikel nicht nur auf deiner Homepage
veroeffentlichen, sondern sogar an andere nochmal verkaufen. Das Recht
liegt ausschliesslich bei dir und wird auch nicht durch unterstellte
AGBs unterlaufen. Du kannst bei Rechnungsstellung uebrigens nochmal
ausdruecklich darauf hinweisen, womit du im Fall des Falles "das
letzte Wort" hast.

Heise zeigte sich uebrigens bislang recht kulant - Artikel auf der
eigenen Homepage sind ja immerhin so etwas wie kostenlose Werbung fuer
den Verlag.

herzliche Gruesse,
 Christiane 
 http://members.aol.com/infowelt/buch.html